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Finanzamt hat kein Zugriff auf Belege über RABE

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letzte Antwort am 27.08.2025 10:50:46 von sala
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p_bohnes
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Hallo,

 

wir haben über RABE Belege mit der Übermittlung der ESt-Erklärung an das Finanzamt bereitgestellt. Das Finanzamt hat trotzdem diese Belege angefordert. Bei einem Anruf beim Finanzamt kam heraus, dass das Finanzamt nicht auf die Belege über RABE Zugriff hat, weil wir in der Einkommensteuererklärung bei „Einreichung von zusätzlichen Belegen/Anlagen in anderer Form“ ohne Einreichung angeklickt haben.

 

p_bohnes_0-1755767591716.png

 

Wir dachten RABE wäre eine zusätzliche Option und unabhängig von der Einreichung zusätzlicher Belege.

 

Hat jemand auch die Erfahrung gemacht oder ist hier im Einzelfall etwas schiefgelaufen?

 

Gruß

Patrick Bohnes

314159
Fortgeschrittener
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Um welches Bundesland handelt es sich? RABE ist im Saarland noch nicht möglich.

 

Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass es ähnlich läuft wie bei der Belegnachreichung und der sonstigen Nachricht. Die meisten Mitarbeiter beim Finanzamt wussten zu Anfang nicht, dass Belege und Schriftverkehr auch digital an das Finanzamt gesendet werden können.

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p_bohnes
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Es handelt sich um das Bundesland Hessen.

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sala
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Bei uns in NRW war es bisher so, dass die Finanzbeamten nicht wussten, dass Belege via RABE bereitgestellt wurden. Sie müssen wohl in der Erklärung bei dem Betrag auf Belege abrufen klicken. Ein Massenabruf ging wohl (noch) nicht. Eine Benachrichtigung, dass Belege via RABE bereitgestellt wurden, gab/gibt es wohl auch nicht.

Der Haken Belege einreichen war bei uns auch nicht gesetzt. Also dürfte es eigentlich nicht daran liegen.

 

MfG,

S. Lange

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @p_bohnes,

 

unabhängig von der Einstellung der Checkbox Einreichung von zusätzlichen Belegen/Anlagen in anderer Form werden Rabe-Belege immer übermittelt.

 

Ist die Option mit Einreichung ausgewählt, wird der Fall zur manuellen Bearbeitung an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Die Bearbeitung erfolgt dann erst, wenn die Papierbelege oder die Belege aus der Belegnachreichung vorliegen.

 

Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
mjsapxrwswxöa
Einsteiger
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Damit hat sich das analoge Saarland disqualifiziert. Dahin werde ich ganz bestimmt nicht ziehen. Unfassbar!

 

erschreckende Grüße 😱

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xyzmic
Erfahrener
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Empfehlung vom ehem. Beamten...

 

Nie auf "mit Einreichung" klicken, sonst steuert RMS die Steuererklärung aus, wir klicken immer "keine Angabe".

@Stefan_Bär hat dies schon sehr gut beschrieben. 

 

 

RABE hat damit nichts zu tun, sind 2 getrennte Systeme voneinander, siehe:

 

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/5217465_5283529_6316491_6316698_6316773_24645558?LISTPAGE=cbi:///cms/6316491

 

ELSTER - Startseite

 

dn1
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das OHNE Einreichung muss raus das stimmt - sonst kriegen sie halt nix. 
macht ja Sinn.. 

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dn1
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das arme Saarland uiuiui ^^

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sala
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Hallo dn1,

 

auch wenn man "ohne Einreichung" anhakt, erhält das Finanzamt die Belege via RABE. 

 

Grüße aus NRW.

dn1
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aber die "Normalen" Belegnachreichungen eben nicht 

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sala
Einsteiger
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Es geht hier aber um die Belege, die via RABE bereit gestellt werden. Da ist es egal, ob ohne Einreichung oder keine Angabe angehakt ist.

"Normale" Belege werden wie gehabt nach Aufforderung via Belegnachreichung dem FA zur Verfügung gestellt (es sei denn sie liegen dank RABE bereits zum Abruf durchs FA vor).

dn1
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 14
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"Normale" Belege werden wie gehabt nach Aufforderung via Belegnachreichung dem FA zur Verfügung gestellt (es sei denn sie liegen dank RABE bereits zum Abruf durchs FA vor)."

--->normale Belege werden OHNE Aufforderung dem FA beim Übermitteln der Erklärungen bereitgestellt.

 

da schliesst aber jemand von sich auf Andere, was ? 

 

 

 

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sala
Einsteiger
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Ich denke eher, dass wir aneinander vorbeireden. Aber sei es drum.

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letzte Antwort am 27.08.2025 10:50:46 von sala
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