@Gelöschter Nutzer schrieb: So kenne ich es bei den normalen Vorgängen, wie Telekom-Rechnungen usw. Nur der Sachverhalt wie im Beispiel ist zeitlich eher ungewöhnlich, deswegen die Frage. Eigentlich muss man sich ja nicht gleich abmelden, aber naja. Der Vollständigkeit halber: Es ist egal ob eine Warenlieferung oder Dienstleistung, jede LEISTUNG wird exakt dem WJ zugeordnet, in dem die wirtschaftliche Zuordnung erfolgen muss, solange dies möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle ob man selbst der Empfänger oder Erbringer der Leistung ist. Hat man etwas vergessen und es ist unerheblicher Größe, dann darf man das im nächstmöglichen WJ nachholen. Ist es jedoch von Bedeutung, muss der JA wieder geöffnet werden und eine neu Bilanzaufstellung erfolgen. Zudem ist eine separate Betrachtung der Ertragssteuer und Umsatzsteuer vorzunehmen. zu diesem Zweck gibt es die entsprechenden Abgrenzungskonten.
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