wir müssen für einen Mitarbeiter rückwirkend ab September 2015 einen Versorgungsbezug zahlen. Wir kommen nur noch bis in den Januar 2016. Die Krankenkasse hat uns mitgeteilt, dass wir zwingend den Versorgungsbezug monatlich abrechen müssen. Das Finanzamt sagt, der Versorgungsbezug muss als Einmalbezug versteuert werden. Bitet setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wie wir 2015 noch korrigieren können, die Krankenkasse besteht darauf, mit dem Hinweis dass andere Abrechnungsprogramme das auch können. Wir bitten um Ihre Mithilfe
... Mehr anzeigen