Hallo Zusammen, wir haben aktuell folgende Situation: Ein Mitarbeiter von uns ist langzeitkrank und bezieht bereits Krankengeld. Aufgrund von extremen Mitarbeitermangel soll er während der Krankheit Teilzeit bei uns als Berater arbeiten. Da sich seine Krankheit "lediglich" auf das körperliche bezieht, wäre diese geistige Arbeit theoretisch möglich. Dies soll natürlich nur in Absprache mit dem Mitarbeiter erfolgen, damit dies nicht seiner Genesung im Wege steht. Und natürlich auch nur, wenn er selbst dies möchte. Da wir aber viele Mitarbeiter haben, die sagen, dass ihnen zu Hause "die Decke auf den Kopf fällt", würden wir dies gerne anbieten. Die rechtliche Umsetzung ist bereits geklärt. Das ist erlaubt, nur wird das Entgelt ab einem bestimmten Wert an das Krankengeld angerechnet. Nun geht es noch um die technische Umsetzung in Lodas. Soweit ich weiß, sind laufende Bezüge in der Schnellerfassungstabelle unter Bewegungsdaten nicht möglich, so lange als Fehlzeit Krankentagegeld eingetragen ist. Muss das Entgelt dann unter den Fehlzeiten -> weitergewährte AG Leistungen erfasst werden? Danke euch vorab für eure Antworten!
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