Hallo Zusammen,
wir haben aktuell folgende Situation:
Ein Mitarbeiter von uns ist langzeitkrank und bezieht bereits Krankengeld.
Aufgrund von extremen Mitarbeitermangel soll er während der Krankheit Teilzeit bei uns als Berater arbeiten.
Da sich seine Krankheit "lediglich" auf das körperliche bezieht, wäre diese geistige Arbeit theoretisch möglich.
Dies soll natürlich nur in Absprache mit dem Mitarbeiter erfolgen, damit dies nicht seiner Genesung im Wege steht. Und natürlich auch nur, wenn er selbst dies möchte. Da wir aber viele Mitarbeiter haben, die sagen, dass ihnen zu Hause "die Decke auf den Kopf fällt", würden wir dies gerne anbieten.
Die rechtliche Umsetzung ist bereits geklärt. Das ist erlaubt, nur wird das Entgelt ab einem bestimmten Wert an das Krankengeld angerechnet.
Nun geht es noch um die technische Umsetzung in Lodas.
Soweit ich weiß, sind laufende Bezüge in der Schnellerfassungstabelle unter Bewegungsdaten nicht möglich, so lange als Fehlzeit Krankentagegeld eingetragen ist.
Muss das Entgelt dann unter den Fehlzeiten -> weitergewährte AG Leistungen erfasst werden?
Danke euch vorab für eure Antworten!
Hallo @Sybille753 ,
@Sybille753 schrieb:Ein Mitarbeiter von uns ist langzeitkrank und bezieht bereits Krankengeld.
Aufgrund von extremen Mitarbeitermangel soll er während der Krankheit Teilzeit bei uns als Berater arbeiten.
Da sich seine Krankheit "lediglich" auf das körperliche bezieht, wäre diese geistige Arbeit theoretisch möglich.
Der Mitarbeiter wurde seitens seines Arztes "arbeitsunfähig krank" geschrieben. Was spricht im von Ihnen geschilderten Fall gegen eine (zeitlich befristete) Änderungsvereinbarung, in der zeilicher Umfang (Teilzeit) und neuer Arbeitsinhalt (geistige statt körperliche Arbeit) definiert werden? Dann wäre der Mitarbeiter nicht mehr "arbeitunfähig krank" und erhielte kein Krankengeld mehr ... aber warum auch?
Den Einsatz von als "arbeitsunfähih krank" geschriebenen Mitarbeitern sollte man sich ggf. von der BG abnicken lassen, denn ich weiß nicht, ob diese zahlt, wenn der kranke Mitarbeiter im Rahmen seiner geistigen Tätigkeit die Treppe runterstürzt. Zahlt dann die BG? Oder weist diese einen Arbeitsunfall von sich, weil dieser nur vorliegen kann, wenn der Mitarbeiter "gesund" verunfallt?
Heißes Eisen ... VG
Hallo,
tatsächlich zahlt die BG da mittlerweile.
Früher wurde davon absolut abgeraten, da der Mitarbeiter dann nicht versichert gewesen wäre.
Aber das hat sich laut unserer Anwältin vor einiger Zeit geändert.
Hallo @Sybille753 ,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mir war auch so, dass das mittlerweile entspannter gesehen werden kann. Allerdings habe ich da weder in die eine noch in die andere Richtung Rechtsgrundlagen oder Literaturquellen. Könnten Sie da ggf. aushelfen, um die aktuelle Situation zu untermauern?
Vielen lieben Dank, viele Grüße und einen schönen Tag. 🙂
Hallo,
leider kann ich Ihnen die Rechtsgrundlage dazu nicht nennen.
Auf die Schnelle habe ich auch nicht das Passende gefunden.