Hallo, in dem Zusammenhang ist noch anzumerken, dass es durch die Änderungen im Beitragsgruppenschlüssel wohl zu Überzahlungen kommen wird. Ich nehme mal an, dass auf die Beitragsgruppe 1111 korrigiert werden muss. Soweit ich weiß, dürfen hier Korrekturen nur für einen begrenzten Zeitraum zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, wenn es nicht in seinem Verschulden liegt. Ich meine 3 Monate rückwirkend. Sollte der Arbeitnehmer also seinen Rentenbescheid beim Arbeitgeber eingereicht haben, ist zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer damit belastet werden darf. Viele Grüße
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