Verfolgt man die Beiträge zu diesem Thema in der community, stellt man fest, dass nicht wenige Kanzleien die Unterlagen der Mandanten in der Kanzlei mit der Scanbox oder ähnlichem scannen. Dafür kommen die Mandanten in die Kanzlei, geben ihren Ordner ab, und der Sachbearbeiter scannt dann die Rechnungen. Wenn er fertig ist, bekommt der Mandant dann seinen Ordner zurück. Jemand schrieb hier mal, dass die Mandanten warten, bis die Belege gescannt sind und sie dann in Ordner wieder mitnehmen dürfen. Man lässt sie also warten, bis in der Kanzlei die Belege gescannt sind ! Genau das ist der Vorgang, der zur Ausgangsfrage geführt hat. Dass dieser Arbeitsablauf mit Digitalisierung, Automatisierung und Effizienz in der Buchhaltung nur rudimentär etwas zu tun hat, liegt auf der Hand. Dennoch praktizieren dies nicht wenige und erzählen den Mandanten noch, dass dies so sein müsse. Gute Nacht.
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