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Abfrage von eAUs durch den Arbeitgeber

Umgesetzt
letzte Antwort am 05.02.2024 09:20:34 von Uwe_Lutz
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DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Als DATEV möchten wir Ihnen als Arbeitgeber, zusätzlich zur lohnabrechnenden Stelle, die Möglichkeit geben die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen direkt abzufragen. Um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen, planen wir die Integration der eAU-Abfrage in DATEV Personaldaten.

Hier ein erster Entwurf, bitte helfen Sie uns diesen rund zu machen:

PDA_eAU.jpg

Welche Informationen sind Ihnen besonders wichtig? Bitte geben Sie uns Feedback.

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse AN PWS
Status: Umgesetzt

Die eAU-Abfrage über Personaldaten wurde am 06.02.23 freigegeben.

67 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community, @StbJFischer,

 

es gibt im Moment in verschiedenen Konstellationen Schwierigkeiten beim Einrichten des Datentransfer-Cockpits in Lohn und Gehalt (z.B. Cockpit bleibt hängen) und damit auch mit den Daten in DATEV Personaldaten für den eAU-Abruf. Wir sind gerade an der Fehler-Analyse. Voraussichtlich nächste Woche können wir Ihnen mehr zu den Fehler-Konstellationen sagen. Wir halten Sie hier und im Dokument 1026528 auf dem Laufenden.

 

Wenn bei Ihnen das Datentransfer-Cockpit erfolgreich durchgelaufen ist und Sie trotzdem keine Daten in DATEV Personaldaten sehen, prüfen Sie bitte nochmal anhand der Checkliste im Dokument 1026051, ob alle Schritte durchgeführt wurden (z.B. die Mandantenregistrierung oder die Aktivierung im Lohnprogramm). Wenn dies der Fall ist und trotzdem keine Daten in DATEV Personaldaten vorhanden sind, würden wir uns gerne den Sachverhalt anschauen. Bitte wenden Sie sich über die üblichen Service-Kanäle an uns.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Umgesetzt

Die eAU-Abfrage über Personaldaten wurde am 06.02.23 freigegeben.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@GF_SB,

 

eine parallele Nutzung von Lohn Vorerfassung online und DATEV Personaldaten war bisher nicht möglich. Wir haben dies für den eAU-Abruf nochmal geprüft. Es gibt einen Weg, wie Kanzlei und Mandant mit beiden Programmen arbeiten können. Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Aufwand bei der Administration in der Kanzlei und Gespräche / Vereinbarungen mit dem Mandanten. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

hexe
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

wir nutzen nicht die Lohn-Vorerfassung-online, sondern die Excelbasierende Lohn-Vorerfassung; kann dieses Programm und das Programm Datev-Personaldaten online parallel genutzt werden, damit der Mandant über dieses Programm die eAU-Abfragen laufen lassen kann und nicht über sv-net gehen muss?

metalposaunist
Unerreicht
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@hexe schrieb:

kann dieses Programm und das Programm Datev-Personaldaten online parallel genutzt werden, damit der Mandant über dieses Programm die eAU-Abfragen laufen lassen kann und nicht über sv-net gehen muss?


Ja.  

G_Strahl
Beginner
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Hallo,

 

wir haben über 200 Mitarbeiter und momentan finde ich die Erfassung der Abfrage sehr umständlich, da ich bei jedem Mitarbeiter zuerst den Namen anklicken muss und dann wieder auf Attest anfordern klicken muss.

 

Schön wäre es, wenn man den Namen anklickt, direkt in Attest anfordern / anzeigen kommt

 

Bei der Übersicht der elektr. AU (Rückmeldungen) fehlt mir die Möglichkeit zum Ausdrucken - auch wenn wir in einem digitalen Zeitalter sind. Bei uns benötigt jemand die Auswertung

 

Leider bin ich mir nicht sicher, wie ich eine Folgebescheinigung abrufe. Ich habe nochmal eine Abfrage mit dem ersten Tag der Krankmeldung erfasst. Eine  Folgebescheinigung haben ich erhalten. Die restlichen drei leider nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S.Schw.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@G_Strahl :

 

Eine Folgebescheinigung rufen Sie ab, indem Sie für den Folgetag der bisherigen AU eine neue eAU abrufen.

 

Leider nicht sehr komfortabel von den Krankenkassen gelöst - eigentlich wäre es schöner, wenn die die Folgeerkrankungen automatisch melden würden, machen die aber leider nicht.

Umgesetzt
letzte Antwort am 05.02.2024 09:20:34 von Uwe_Lutz
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