Ich habe mir die Antwort inzwischen erschlossen. Es liegt an folgendem Problem: Das EBICS-Verfahren wird mit einem Zugangsmedium eingerichtet und kann dann auch nur über dieses reibungslos verwendet werden. So hatte ich das Problem, das EBICS-Verfahren testweise für eine Bankverbindung mit dem DATEV SmartLogin einzurichten, und stellte an meinem PC in der Kanzlei fest, dass mir (wie von Ihnen beschrieben) die Funktion zum Senden des Zahlungsauftrags an die Bank fehlt. Nach einiger Recherche und um die Ecke schlussfolgern, kam ich auf Folgendes: Ich bin an meinem PC den ganzen Tag über mit der DATEV SmartCard angemeldet. Diese Anmeldung wird ganz selbstverständlich vom Browser verwendet, wenn ich DATEV Unternehmen online öffne. Dies führt jedoch dazu, dass man nicht mit dem jeweils korrekten Zugangsmedium eingeloggt ist. Man hat zwar alle notwendigen Rechte (zumal die Rechte inzwischen nicht mehr am Zugangsmedium, sondern an die Person geknüpft sind), aber die eigentliche Funktion zum Senden des Zahlungsauftrags ist einfach nicht vorhanden. Nun also die SmartCard entfernt, mit dem SmartLogin angemeldet und voilà – man kann den Zahlungsauftrag senden, als hätte es nie ein Problem gegeben. Daher ist eine parallele Nutzung der Zugangsmedien nicht zu empfehlen. Für alle Anwender, die die SmartCard für andere Programme verwenden müssen, gibt es die klare Empfehlung, das EBICS-Verfahren nicht mit dem SmartLogin zu initialisieren.
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