@deusex schrieb: @metalposaunist schrieb: @deusex schrieb: Man könnte die E-Rechnung, die per e-mail zugestellt wird, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Verfallen wir also wieder in alte Muster, wo jede Rechnung noch so unterschrieben werden musste, bis eine einfache E-Mail nun endlich seit Jahre akzeptiert wird? Theorethisch ja, weil rechtlich betrachtet eine Rechnung des Steuerberaters ein Unterschriftserfordernis benötigt und die Rechnung ohne "eigenhändige Unterschrift" rechtlich nicht einforderbar ist. Insofern mein vorgeschlagener workaround mit der QES, die nach §126a BGB die persönliche Unterschrift ersetzt und m.E. auch dem §9 (1) StbVV genügt. Selbstredend praktiziere ich eine andere, einfachere Variante und habe seit Jahren keine Rechnungen unterzeichnet, weil man auf dem Monitor schlecht schreiben kann ;-), aber wir reden hier ja von der strammen Gesetzeslage zum Unterschriftserfordernis. Aus praktischer Sicht: Eine Unterschrift bräuchte man doch "nur" im Streifall vor Gericht wenn es um die Gebühren geht. Dann kann man ja noch unterschriebene Papierrechnungen nachreichen. Aber ja, zukünftig muss der § 9 StBVV weg, sonst zahlt man sich ja auch an den QES Gebühren dämlich sofern keine Flat möglich ist.
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