Hallo an alle. Ich hoffe, mit den freien Themen bin ich richtig.
Ich bin gerade überfragt... In der Regel gilt doch bei einer E-Rechnung, dass die strukturierten Daten der Sichtkomponente steuerlich vorzuziehen sind.
Was aber, wenn mein Mandant von seinem Lieferant 2 gesonderte, aber inhaltgleiche Rechnungen geschickt bekommt? Einmal die X-Rechnung als xml-Datei und in der gleichen Email auch die Rechnung als gewöhnliches PDF. In der PDF-Rechnung gibt es auch keinerlei Hinweis auf die (X) E-Rechnung.
Welcher Beleg ist jetzt für die Vorsteuer bindend? Die (X) E-Rechnung? Oder doch das PDF?
Ich bin gerade überfragt...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wichtig ist in jedem Fall die .xml Datei, weil es sich dabei um die XRechnung selbst handelt.
Bei der PDF handelt es sich bestimmt nur um eine Visualisierung der XML, diese wird der Händler wohl mitschicken damit der Kunde keine XML durchschauen muss.
Solange die XML auslesbar abgelegt wird, DUO kann die ja visualisieren, würde ich auf die PDF verzichten, aber gut für den Mandanten zu haben.
Bei inhaltsgleichen Mehrstücken das unveränderte Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit - BMF Schreiben zu GoBD
@PositivelyAdamant schrieb:Bei der PDF handelt es sich bestimmt nur um eine Visualisierung der XML, diese wird der Händler wohl mitschicken damit der Kunde keine XML durchschauen muss.
Nein. Es handelt sich dabei um exakt das gleiche Rechnungsformular, das vorher bei der Nicht-E-Rechnung benutzt wurde.
Im Endeffekt hat mein Mandant 2 Originale.
@tu_heggi schrieb:Bei inhaltsgleichen Mehrstücken das unveränderte Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit - BMF Schreiben zu GoBD
Danke dafür. Das werde ich mir mal raussuchen.
RZ 76
Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze
ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der
tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend,
sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen. In diesem Fall
erfüllt das Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit mit dessen
vollständigem Dateninhalt die Belegfunktion und muss mit dessen vollständigem
Inhalt gespeichert werden. Andernfalls sind beide Formate aufzubewahren.
Alternativ den Lieferanten bitten nur noch ein Rechnungsformat zu übermitteln.
@tu_heggi schrieb:Alternativ den Lieferanten bitten nur noch ein Rechnungsformat zu übermitteln.
Ich glaube, DAS wird das aller schwierigste in diesem Fall werden.
Vielen Dank an alle für die Hilfen.