abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

X-Rechnung + normales PDF

5
letzte Antwort am 27.02.2026 07:39:08 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 6
319 Mal angesehen

Hallo an alle. Ich hoffe, mit den freien Themen bin ich richtig.

 

Ich bin gerade überfragt... In der Regel gilt doch bei einer E-Rechnung, dass die strukturierten Daten der Sichtkomponente steuerlich vorzuziehen sind.

 

Was aber, wenn mein Mandant von seinem Lieferant 2 gesonderte, aber inhaltgleiche Rechnungen geschickt bekommt? Einmal die X-Rechnung als xml-Datei und in der gleichen Email auch die Rechnung als gewöhnliches PDF. In der PDF-Rechnung gibt es auch keinerlei Hinweis auf die (X) E-Rechnung.

 

Welcher Beleg ist jetzt für die Vorsteuer bindend? Die (X) E-Rechnung? Oder doch das PDF?

 

Ich bin gerade überfragt...

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
PositivelyAdamant
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 6
286 Mal angesehen

Wichtig ist in jedem Fall die .xml Datei, weil es sich dabei um die XRechnung selbst handelt.

Bei der PDF handelt es sich bestimmt nur um eine Visualisierung der XML, diese wird der Händler wohl mitschicken damit der Kunde keine XML durchschauen muss.

Solange die XML auslesbar abgelegt wird, DUO kann die ja visualisieren, würde ich auf die PDF verzichten, aber gut für den Mandanten zu haben.

0 Kudos
tu_heggi
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 6
270 Mal angesehen

Bei inhaltsgleichen Mehrstücken das unveränderte Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit - BMF Schreiben zu GoBD

m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
245 Mal angesehen

@PositivelyAdamant  schrieb:

Bei der PDF handelt es sich bestimmt nur um eine Visualisierung der XML, diese wird der Händler wohl mitschicken damit der Kunde keine XML durchschauen muss.

Nein. Es handelt sich dabei um exakt das gleiche Rechnungsformular, das vorher bei der Nicht-E-Rechnung benutzt wurde.

 

Im Endeffekt hat mein Mandant 2 Originale.

 


@tu_heggi  schrieb:

Bei inhaltsgleichen Mehrstücken das unveränderte Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit - BMF Schreiben zu GoBD


Danke dafür. Das werde ich mir mal raussuchen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
0 Kudos
tu_heggi
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 6
228 Mal angesehen

RZ 76

 

Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze
ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der
tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend,
sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen. In diesem Fall
erfüllt das Format mit der höchsten maschinellen Auswertbarkeit mit dessen
vollständigem Dateninhalt die Belegfunktion und muss mit dessen vollständigem
Inhalt gespeichert werden. Andernfalls sind beide Formate aufzubewahren. 

 

 

 

Alternativ den Lieferanten bitten nur noch ein Rechnungsformat zu übermitteln.

m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 6
203 Mal angesehen

@tu_heggi  schrieb:

Alternativ den Lieferanten bitten nur noch ein Rechnungsformat zu übermitteln.


Ich glaube, DAS wird das aller schwierigste in diesem Fall werden.

 

Vielen Dank an alle für die Hilfen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
5
letzte Antwort am 27.02.2026 07:39:08 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage