Hallo Controller, ich denke, Ihre Anfrage ist zu kompliziert und individuell, um sie hier in der Community umfänglich beantworten zu können. Ich kann nur einige Denkanstöße liefern und hoffe, dass diese Ihnen weiterhelfen können: Wenn Sie mit den Feldern "KOST1" und KOST2" arbeiten, benötigen Sie auch zwei KOST-Systeme, da ein KOST-System immer nur eines der beiden KOST-Felder auswerten kann. Beide KOST-Systeme werden unabhängig voneinander eingerichtet und gesteuert. So können Sie zum Beispiel in den Steuerungsdaten des einen KOST-Systems einstellen, dass ein Hinweis kommt, wenn bei der Buchung eines KOST-relevanten Kontos keine Kostenstelle eingegeben wird. Dazu müssen Sie in den Steuerungsdaten das Kontrollkästchen "Eingaben unterstützen und prüfen" aktivieren. Im anderen KOST-System deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen. Damit käme bei Nichteingabe einer Kostenstelle im Feld "KOST1" eine Meldung (Plausibilitätsprüfung bei Buchungen KOST-relevanter Konten), bei Nichteingabe einer Kostenstelle im Feld KOST2" aber nicht (keine Plausibilitätsprüfung). Damit wäre also Ihre Anforderung erfüllt, dass keine Meldung oder Sperre kommt, wenn im Feld "KOST2" nichts eingegeben wird. KOST2 ohne Vorbelegung mit einer Dummy-Kostenstelle (9999) auszuwerten ist nicht so ohne weiteres möglich bzw. eine Definitionsfrage. Wenn ein Konto sowohl in den Relevanten Konten (Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Relevante Konten) als auch in der Zeilenstruktur (Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Zeilenstruktur) enthalten ist, wird es nur dann in der Kostenrechnung ausgewertet, wenn beim buchen eine Kostenstelle eingegeben wird, eine Kontenverteilung angelegt wurde und/oder in den Steuerungsdaten festgelegt wird, dass Buchungen ohne Kostenstelle auf eine Sammelkostenstelle gebucht werden. Das Konto wird nur dann nicht in der Kostenrechnung ausgewertet, wenn keine Kostenstelle eingegeben wird., keine Kontenverteilung existiert und in den Steuerungsdaten unter FIBU-Buchungen bei Behandlung fehlerhafter Eingaben im Buchungssatz die Option Buchung nicht berücksichtigen gewählt wird. Im Detail sind folgende Konstellationen denkbar: Für das gebuchte Konto existiert eine Kontenverteilung: Wird im Buchungssatz keine Kostenstelle eingegeben, erfolgt die Buchung automatisch auf das Konto, das in der Kontenverteilung zugeordnet wurde. Wird im Buchungssatz eine Kostenstelle eingegeben, erfolgt die Buchung auf die eingegebene Kostenstelle (die eingegebene Kostenstelle hat Vorrang vor der Kostenverteilung). Für das gebuchte Konto gibt es keine Kontenverteilung: Wird im Buchungssatz eine Kostenstelle erfasst, erfolgt die Buchung auf die eingegebene Kostenstelle. Wird im Buchungssatz keine Kostenstelle erfasst, wird entweder auf die in den Steuerungsdaten angegebene Sammelkostenstelle gebucht oder die Buchung erscheint in den "Nicht berücksichtigten Buchungen" (je nach Einstellung in den Steuerungsdaten). Wenn im Feld "KOST2" nur gültige Projektnummern (ich nehme an, Projektnummern sind die Kostenstellen) gebucht werden dürfen, müssen Sie allerdings in den Steuerungsdaten die Funktion Eingaben unterstützen und prüfen aktivieren. Ansonsten ist das Feld ein Freitext. Zulässig wären dann alle möglichen Kombinationen aus Zahlen, Buchstaben oder alphanumerischen Eingaben. Dann aber wiederum käme ein Hinweis, wenn keine gültige Kostenstelle eingegeben wird. Die von Ihnen angestrebte Konstellation (es dürfen nur angelegte und noch offene Projekte gebucht werden, es soll aber keine Meldung kommen, wenn keine Kostenstelle eingegeben wird), ist m. M. so nicht möglich. Gerne helfen Ihnen auch meine Kolleginnen im Service Kostenrechnung (Tel. 0911 319-34720 oder über Servicekontakt online). Mit freundlichem Gruß Heinz Bleyer Produktmanagement und Service Kostenrechnung DATEV eG
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