Hallo Flitze, und Community, vielen Dank für den Tipp mit dem Gesundheitsamt. Nach ca. 10 Telefonaten habe ich nun über den LANDSCHAFTSVERBAND Rheinland, der für meine Berechnung zuständig ist, folgende Nachricht bekommen, die ich gerne allen bekanntgeben möchte: "grundsätzlich ist die Basis für die Berechnung des Quarantänezeitraumes die sozialversicherungspflichtigen Tage, sprich 30 SV-Tage im Monat, da in der Regel der Arbeitnehmer auch für 30 Tage im Monat sein Entgelt erhält. Arbeitsvertragliche Regelungen, wie z.B. Arbeitszeit von Montag bis Freitag sind für diese Regelung unschädlich. D.h., wenn Ihr Mitarbeiter vom Montag bis Montag in Quarantäne war lautet die Berechnung: Gehalt / 30 SV-Tage * 8 Entschädigungstage. Freundliche Grüße Ihr Landschaftsverband Rheinland" Damit wird der gleiche Rechenmodus, wie für die Lohnfortzahlungserstattung zugrunde gelegt. Die DATEV Info (nur Tage zu erfassen, an denen Verdienstausfall entsteht) ist damit m.E. irreführend. Liebe Grüße Mariwi
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