Guten Morgen, ich habe für einen Mitarbeiter, der zum 30.06. aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, noch eine Abfindung abzurechnen. Der Mitarbeiter hat seit 08/2024 eine Pfändung, bei der noch eine Restsumme von über 8.000 Euro besteht. Gemäß Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung - DATEV Hilfe-Center Punkt 2.9 muss in diesem Fall ein "fixer Abzugsbetrag" eingetragen werden. Wie wird dieser berechnet? Die Abfindung beläuft sich auf 1.781 Euro. Wenn ich diesen Betrag eintrage, entsteht jedoch eine deutliche Überzahlung, da die Pfändung bis 08/2024 mit höherem Betrag nachberechnet wird. Falls jemand einen solchen Fall bereits abgerechnet hat, wäre ich für Unterstützung und Tipps dankbar! Liebe Grüße Sandra Templin
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