Hallo! Wir arbeiten seit Januar 2021 mit Datev Lohn und Gehalt. Ich rechne in meinem Bereich fast ausschließlich Gehaltsempfänger ab. Der April wurde bereits bei mir abgerechnet und nun habe ich für April noch eine Quarantäne-Anordnung erhalten. Bei den ersten Quarantäne-Abrechnungen dieses Jahr konnte ich ganz einfach die Brutto-Differenz über die Lohnart 5600 und die Netto-Differenz über die Lohnart 3600 verbuchen. Ich verstehe jetzt die Änderungen nicht. kann ich jetzt nicht mehr einfach diese Netto-Differenz berechnen? Bei Gehaltsempfängern war es ja eigentlich immer einfach, weil sich die Brutto-, Netto- und Auszahlungsbeträge eigentlich nie unterscheiden von Monat zu Monat, solange keine steuerlichen Veränderungen dazu führen. Aber ist jetzt alles anders?
Hallo Ingrid,
arbeitest Du mit LUG 11.63 oder LUG 11.64?
LG
Sabine
Hallo Ingrit,
ich rechne mit eigenen Lohnarten ab. Als Berliner rechne ich so ab, dass ich den zu erstattenden Teil auch Erstattung nenne. Klappt immer noch gut. Weil in §56 IFSG Abs. 5 steht, dass der Arbeitgeber vorschießt und auf Antrag wird ihm der Betrag erstattet.
LG
Sabine
Hallo,
die Quarantäneberechnung wurde ab 31.03.2021 grundsätzlich geändert.
Das neue Vorgehen ist im Dokument 1008868 Quarantäne abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 31.03.2021) ausführlich erläutert.
Hallo Herr Platz,
ich bin nach dem Dokument 1008868 vorgegangen. Allerdings habe ich bei den Mitarbeitern nach Eintragung der Lohnarten 3600 / 5600 eine Abweichung im Nettoentgelt zu dem Netto ohne Quarantäne.
Eigentlich dürfte die Quarantäne die Höhe des Nettoentgelts doch nicht beeinflussen?
Ich bin wie folgt vorgegangen:
1) 1. Probeabrechnung ohne Quarantäne --> daraus Bruttoentgelt notiert
2) 2. Probeabrechnung mit Ausfallschlüssel QA --> daraus Bruttoentgelt notiert
3) Differenz aus 2. und 1. Probeabrechnung --> Wert für Lohnart 5600
4) Pauschaliertes Netto zum Brutto aus Probeabrechnung 1 + 2 aus der Liste der Arbeitsagentur
5) Differenz aus pausch. Netto von Probeabrechnung 1 zu Probeabrechnung 2, diesen Wert durch 67 mal 100 --> Wert für Lohnart 3600
LG
Sandra Templin
Hallo,
gemäß der ab dem 31.03.2021 geltenden Regelung ist es tatsächlich richtig, dass sich bei den meisten Quarantäne-Abrechnungen Differenzen ergeben.
Aufgrund der Berücksichtigung von pauschalierten monatlichen Nettoentgelten aus der Kug-Tabelle, wäre es ein Zufall genau auf das reguläre Nettoentgelt zu kommen.
Hallo in die Runde,
kann es denn sein, dass ein Mitarbeiter ca 80,- € netto weniger bekommen würde? Das klingt sehr viel weniger...
Ich bin genau so vorgegangen wie oben, mit Hilfe des Corona-Hilfe-Bots. Beide Mitarbeiter erhalten weniger netto.
Gehaltsempfänger, Steuerklasse 4 ohne Faktor...Kann das sein?
Okay, es gab doch noch einen Fehler meinerseits 🙈 und nun bekommen die beiden Mitarbeiter etwa 30,- netto mehr. Das ist dann mehrfach eingegeben und getestet wohl passend.