Mahlzeit zusammen,
ich brauche Unterstützung bei der Abrechnung einer Pfändung.
Die Pfändung wurde letztmalig in 12/22 abgerechnet. Der abgezogene Betrag hat jedoch den Pfändungsrest überschritten, sodass wir in 01/23 eine Erstattung erhalten haben.
Wie kann ich dies nun in DATEV L+G korrigieren?
Abgezogen wurden im Dezember 510,89 Euro, die Erstattung im Januar beläuft sich auf 185,22 Euro.
Viele Grüße
Sandra Templin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist es nicht am Einfachsten, dem Mitarbeiter den Betrag als gesonderte Überweisung (außerhalb der Lohnzahlungen) zu überweisen?
Dann muss man im Programm letztlich gar nichts erfassen.
Hallo Frau Templin,
wie bereits @Uwe_Lutz geschrieben hat, können Sie dem Mitarbeiter den Betrag auch außerhalb der Lohnabrechnung überweisen.
Sollte die Rückerstattung über die Lohnabrechnung gehen, können Sie dafür eine eigene Nettolohnart verwenden (z. B. Lohnart 9000 auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen).