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Pfändung Restzahlung

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letzte Antwort am 02.11.2023 07:48:13 von Matthias_Platz
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Sandra_Templin
Einsteiger
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487 Mal angesehen

Mahlzeit zusammen,

 

ich brauche Unterstützung bei der Abrechnung einer Pfändung.

 

Die Pfändung wurde letztmalig in 12/22 abgerechnet. Der abgezogene Betrag hat jedoch den Pfändungsrest überschritten, sodass wir in 01/23 eine Erstattung erhalten haben.

 

Wie kann ich dies nun in DATEV L+G korrigieren?

 

Sandra_Templin_0-1698756347393.png

 

Abgezogen wurden im Dezember 510,89 Euro, die Erstattung im Januar beläuft sich auf 185,22 Euro.

 

Viele Grüße

Sandra Templin

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
447 Mal angesehen

Ist es nicht am Einfachsten, dem Mitarbeiter den Betrag als gesonderte Überweisung (außerhalb der Lohnzahlungen) zu überweisen?

 

Dann muss man im Programm letztlich gar nichts erfassen.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
399 Mal angesehen

Hallo Frau Templin,

 


wie bereits @Uwe_Lutz geschrieben hat, können Sie dem Mitarbeiter den Betrag auch außerhalb der Lohnabrechnung überweisen.


Sollte die Rückerstattung über die Lohnabrechnung gehen, können Sie dafür eine eigene Nettolohnart verwenden (z. B. Lohnart 9000 auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.11.2023 07:48:13 von Matthias_Platz
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