Hallo,
wir müssen bei einer Mitarbeiter aufgrund von Minusstunden diesen Monat Entgelt einbehalten.
In diesem Monat erhält sie jedoch bereits Mutterschutzlohn aufgrund eines Beschäftigungsverbots. Der Einbehalt gilt jedoch für die Vormonate.
Gibt es eine bestimmte Lohnart, die verwendet werden kann, sodass der zu erstattende Mutterschutzlohn nicht reduziert wird oder müssen die Stunden in den jeweiligen Vormonaten einbehalten werden?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Was soll bitte Mutterschutzlohn sein? Wenn es ein Beschäftigungsverbot vom Arzt oder Arbeitgeber ist, ist das reguläre Entgelt zu zahlen, oder ist die Mitarbeiterin bereits in der Mutterschutzfrist?
Guten Abend,
@Chance schrieb:Was soll bitte Mutterschutzlohn sein?
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
Gruß, vw
Guten Abend
@Sandra_Templin schrieb:Hallo,
wir müssen bei einer Mitarbeiter aufgrund von Minusstunden diesen Monat Entgelt einbehalten.
In diesem Monat erhält sie jedoch bereits Mutterschutzlohn aufgrund eines Beschäftigungsverbots. Der Einbehalt gilt jedoch für die Vormonate.
Das Thema "Minusstunden" am Besten mit dem Rechtsberater des Vertrauens besprechen.
M.E. lässt sich das hier nicht so einfach beantworten. M.W. sind da einzel- und kollektivvertragliche Regelungen zu beachten und die Art und Weise wie die "Minusstunden" zustande gekommen sind (z.B. in Verantwortung des AG (weil die Arbeitskraft aufgrund Auftragsmangel nicht abgefordert wurde) oder des AN.
Gruß, vw
Gruß, vw
Hallo @Sandra_Templin ,
in Ergänzung zu @vw :
Meines Wissens sind bei Einbehalten/Verrechnungen etc. auch immer die aktuellen Pfändungsfreigrenzen zu beachten, so dass ein Arbeitgeber nicht "blind" mit Ansprüchen aus dem laufenden Monat aufrechnen darf.
Falls ein tatsächlicher Anspruch des Arbeitgebers ggü. dem AN besteht (siehe der vorstehende Hinweis, dies bzw. die entsprechende Rechtsgrundlage juristisch ganz sauber klären zu lassen), muss in einem zweiten Schritt genau geprüft werden, wie die Rückforderung erfolgen kann: Besteht die Möglichkeit einer Aufrechnung mit dem laufenden Arbeitsentgelt (Pfändungsfreigrenzen beachten) oder besteht "nur" die Möglichkeit, die Rückzahlung schriftlich beim AN zu verlangen, so dass dieser das per Überweisung tut.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
das Ganze ist mit einem Anwalt besprochen und darf verrechnet werden. Mir ging es nur darum, wie ich es sauber mit dem Mutterschutzlohn hinbekomme.
Ich werde mich dazu heute nochmal mit dem Anwalt austauschen, da dies ja leider ein Sonderfall ist.
LG
Hallo @Sandra_Templin ,
spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen eine neue Lohnart "Verrechnung Zeitguthaben", so dass neben dem Mutterschutzlohn noch eine weitere Lohnart in der B/N-Abrechnung auftaucht?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
wäre insgesamt sowieso die sauberste Lösung, da es später und auch vom Mitarbeiter direkt nachvollzogen werden kann woher der Minusbetrag kommt.
Das ist eine gute Idee, damit der Mitarbeiter den Kürzungsbetrag nachvollziehen kann. Die zu kürzenden Stunden werden zudem aber auch mitgeteilt.
Wenn du LODAS rechnen lassen möchtest, kannst du das auch als Stundenlohn mit negativen Stunden erfassen. BTDT.