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Rückmeldung zuständige Krankenkasse

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letzte Antwort am 26.09.2025 10:32:33 von Sandra_Templin
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Sandra_Templin
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Guten Morgen zusammen,

 

leider komme ich bei folgendem Fall nicht weiter. Der Mitarbeiter ist seit 07/2025 bei der BKK Linde versichert. In die August Abrechnung wurde dann automatisch (anscheinend nach einem Abruf) die AOK Rheinland/Hamburg hinterlegt. 

 

Sandra_Templin_2-1758618891510.png

 

Nach Rücksprache mit den beiden Krankenkassen ist der Mitarbeiter jedoch weiterhin bei der BKK Linde versichert. Die Abfrage sagt aber das Gegenteilige aus.

 

1) Wo kann man die Rückmeldung einsehen, außer in dem Fehlerprotokoll?

2) Wie ist nun vorzugehen? Laut Rückmeldung der AOK ist dies definitiv nicht die korrekte Krankenkasse.

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

Sandra Templin

 

 

sala
Einsteiger
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Hallo Sandra,

 

ich kann nur für Lodas sprechen, aber dort gibt es bei den Auswertungen den Punkt Übernahmeprotokoll. Dort sollte die Rückmeldung einsehbar sein.

 

LG, S.Lange

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Sandra_Templin
Einsteiger
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Ich habe leider nur das Verarbeitungsprotokoll, da komme ich aber nicht so weit zurück. Dennoch weiß ich leider nicht, woher die Info in DATEV kommt.

 

Mir ist nicht bekannt, dass man aktiv eine Krankenkasse über DATEV anfragen kann!?

 

Leider kann ich die Abrechnung mit der korrekten Krankenkasse (die jedoch noch zurückgemeldet wurde) nicht durchführen.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Templin,

 

wenn eine Krankenkasse zurückmeldet, dass sie nicht zuständig ist, wird eine automatische Abfrage der zuständigen Krankenkasse durchgeführt. Eine manuelle Abfrage der zuständigen Krankenkasse ist nicht möglich.

 

Die Rückmeldung ist in der Auswertung Übern.-Prot. Rückm.-Verf. einsehbar. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Abfrage zuständige Krankenkasse - Hintergrund.


Die Lohnabrechnung sollte trotz der Fehlermeldung #LN24148 durchgeführt werden.

 

Bitte wenden Sie sich über die individuellen Servicekanäle an uns, damit wir Ihre Konstellation individuell prüfen können.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Die Rückmeldung von der Datev Service-Hotline war, dass dies ein bekannter Fehler bei ITSG ist und die Fehlermeldung im nächsten Monat nicht mehr kommen sollte.

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letzte Antwort am 26.09.2025 10:32:33 von Sandra_Templin
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