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Abfindung bei Pfändung

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letzte Antwort am 16.07.2025 08:07:11 von Sandra_Templin
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe für einen Mitarbeiter, der zum 30.06. aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, noch eine Abfindung abzurechnen. Der Mitarbeiter hat seit 08/2024 eine Pfändung, bei der noch eine Restsumme von über 8.000 Euro besteht.

 

Gemäß Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung - DATEV Hilfe-Center Punkt 2.9 muss in diesem Fall ein "fixer Abzugsbetrag" eingetragen werden. Wie wird dieser berechnet? Die Abfindung beläuft sich auf 1.781 Euro. Wenn ich diesen Betrag eintrage, entsteht jedoch eine deutliche Überzahlung, da die Pfändung bis 08/2024 mit höherem Betrag nachberechnet wird.

 

Falls jemand einen solchen Fall bereits abgerechnet hat, wäre ich für Unterstützung und Tipps dankbar!

 

Liebe Grüße

Sandra Templin

 

 

lohnhilfe
Meister
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Sie müssen einen neuen historischen Stand anlegen, am besten per Kopie des bisherigen Standes, das wäre die mittlere Schaltfläche:

 

lohnhilfe_0-1752560149321.png

 

Und dann nur für den aktuellen Monat den Betrag erfassen.

LG
VM
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Hallo,

 

muss ich den Gesamtbetrag der Abfindung dort erfassen?

 

Wir haben noch den Sonderfall, dass der Mitarbeiter Minusstunden hat, die verrechnet werden sollen. Wenn wir diesen nicht mit der Abfindung verrechnen können, wird dies zu einer Überzahlung führen und wir müssen das Geld zurückfordern. Wäre die Vorgehensweise korrekt?

 

Vielen Dank schon mal!

 

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lohnhilfe
Meister
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Das Programm kann aufgrund des Abfindungsbetrags nicht selbst ermitteln, wie hoch der pfändbare Betrag ist. Zu erfassen ist nur der pfändbare Betrag. Da die Abfindung brutto ist und vom Netto auch immer ein Teil unpfändbar ist, müssen Sie den tatsächlich pfändbaren Betrag aufgrund des tatsächlichen Nettoentgelts selbst ermitteln und diesen tatsächlich pfändbaren Betrag dann dort erfassen.

LG
VM
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Gemäß meiner Recherche ist die Abfindung voll pfändbar.

Sandra_Templin_0-1752580687722.png

Ich habe jedoch das Problem, dass ich den Netto-Abfindungsbetrag gar nicht ermitteln kann, da die Abrechnung auf Fehler läuft.

Sandra_Templin_1-1752580735840.png

 

Ich kann aber noch keinen "fixen Abzugsbetrag" erfassen, da ich diesen noch nicht kenne. 🙆‍

 

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lohnhilfe
Meister
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Können Sie 0,00 oder 0,01 erfassen als fixen Betrag, damit eine Probeabrechnung erstellt wird?

LG
VM
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Sandra_Templin
Einsteiger
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Super, vielen lieben Dank. Das hat geklappt.

 

Jetzt habe ich ein Brutto von 763,78 Euro und ein Netto von 721,62 Euro.

Welcher Betrag ist als fixer Abzugsbetrag für die Pfändung zu hinterlegen? Die Abfindung ist voll pfändbar.

 

Wenn ich den Bruttobetrag (763,78 Euro) hinterlege werden jedoch nur 688,- Euro gepfändet und der Mitarbeiter erhält die Differenz ausgezahlt. Bei Eintragung des Nettobetrages ist der Auszahlungsbetrag demnach noch höher.

 

Sandra_Templin_0-1752645983941.png

Sandra_Templin_2-1752646009078.png

 

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letzte Antwort am 16.07.2025 08:07:11 von Sandra_Templin
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