Als Fibu Anwender kann ich sagen, dass er sehr wohl sonstige Belege gibt, bei denen es Sinn ergibt. Adhoc Beispiele die mir einfallen sind Kreditkartenabrechnungen (nur zu Abstimmungszwecken benötigt), Aufstellungen über Gebühren von Zahlungsdienstleistern (gibt bestimmt tolle Automatismen, die lohnen sich aber nicht immer und für jeden), ggf. Mietverträge und Leasingverträge. Bei manchen Sachverhalten hat man unterschiedlich Geschäftspartner und Sachkonten, dass lässt sich meines Wissens nach nicht mit Unternehmen Online abbilden. Alle Fälle, die mir einfallen profitieren nicht von einer Erfassung seitens des Mandanten (höchstens per Notizfeld, aber das gibt es immer). Insofern würde auch ich dringend eine Abstimmung mit der Steuerkanzlei anraten.
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