abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Personalkosten GuV "zerfleddert"

6
letzte Antwort am 11.03.2024 12:02:17 von bianka
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
bianka
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
325 Mal angesehen

Hallo, zusammen!

 

In letzter Zeit fällt mir im DATEV-Kontenrahmen etwas unangenehm auf: Die Personalkosten erscheinen, je nachdem, worum es sich handelt, in den verschiedensten GuV-Posten, bzw. EÜR-Zeilen: Die normalen Löhne buche ich (im SKR03) in die Kontenklasse 41, was unter "Personalkosten" erscheint. Benzingutscheine o. Ä. gehört auf 4946, was "sonstige Aufwendungen" sind. Aufmerksamkeiten auf Konto 4653 ("Sonstige Aufwendungen), Lohnfortzahlung buche ich auf Konto 2749 (sonstige betriebliche Erträge), die Zuschüsse der Arge hingegen auf 4155 (Personalkosten).

 

Steuerlich natürlich völlig Wurscht - aber eine GuV oder eine Überschussrechnung ist ja nicht nur fürs Finanzamt da. Wenn mein Mandant wissen möchte, was ihn sein Personal im Jahr 2023 gekostet hat, muss er (oder ich) inzwischen ein Dutzend verschiedene Positionen addieren oder voneinander abziehen. Das kann's doch nicht sein!

 

Früher haben wir häufig Konten selbst beschriftet - da buchten wir Lohnfortzahlung halt auf 4150 und haben das Konto umbeschriftet. Aber spätestens im Zeitalter der elektronische Übermittlung habe ich hier Hemmungen, weil damit ein Konto plötzlich in einer Zeile der Anlage EÜR erscheinen könnte, in die es gar nicht gehört - weil das Ursprungskonto überschrieben worden und damit eine neue Bedeutung bekommen hat. Aus diesem Grund und damit ich nicht auch noch in den Kontenfunktionen rumwurschteln will, habe ich erst letztes Jahr beschlossen, alle "selbst gebastelten" Konten zu entfernen - aber jetzt habe ich eben dieses Problem, dass gerade die Personalkosten nicht mehr nachvollziehbar sind.

 

Ist das Euch, bzw. Euren Mandanten egal? Oder wie handhabt Ihr das? Mir gefällt das überhaupt nicht!

ww3
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
293 Mal angesehen

Hallo bianka,

 

schauen Sie mal hier:

 

Konto 2749   Dok,-Nr. 5360884

Konto 4946   Dok,-Nr. 5361219

Konto 4653   Dok,-Nr. 5361177

 

Gruß

ww3

 

 

0 Kudos
MellaBerlin
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
242 Mal angesehen

Hallo,

 

sofern der Mandant eine Aufstellung seiner Personalkosten haben möchte, sind Auswertungen aus dem Daten-Analyse-Personalwirtschaft zu verwenden (dort gibt es viele mögliche Auswertungen), z.B. auch eine jährliche Personalkostenübersicht.

 

Die Konten oder die SuSa aus Kanzlei-Rewe richten sich nach dem HGB-Ausweis etc. und sind dafür nicht ausgelegt.

 

Viele Grüße,

MW 

dtx
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
224 Mal angesehen

@MellaBerlin  schrieb:

Hallo,

 

...

Die Konten oder die SuSa aus Kanzlei-Rewe richten sich nach dem HGB-Ausweis etc. und sind dafür nicht ausgelegt.

 

Viele Grüße,

MW 


Die gewünschte Auswertung würde ich persönlich aus der BWA entnehmen wollen. Und da stellt sich die Frage, was außer dem Zeitaufwand dagegen spräche, dazu eine zusammenzustellen.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 7
178 Mal angesehen

@bianka  schrieb:

Hallo, zusammen!

 

In letzter Zeit fällt mir im DATEV-Kontenrahmen etwas unangenehm auf: ...............................Ist das Euch, bzw. Euren Mandanten egal? Oder wie handhabt Ihr das? Mir gefällt das überhaupt nicht!


 

Fachleute, die im Background Kanzlei- oder andere Standards individualisieren, sind inzwischen rar gesät. Kanzleistandards sind daher Vergangenheit. Die letzte Kanzleilösung (seit 2003) haben wir bei diesem Jahreswechsel verabschiedet.

 

Inzwischen bleiben wir beim DATEV-Standard. So kann sich jeder Abschlussbearbeiter (vorrangig Chefs) mal schnell (alles immer relativ) in einem ungewohnten Abschluss orientieren u. ist nicht auf die -zeitaufwendige- Rücksprache bzw. Verweis auf andere Ansprechpartner angewiesen.

0 Kudos
MellaBerlin
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
126 Mal angesehen

Für mich ist die Lohnbuchhaltung eine Nebenbuchhaltung zur Hauptbuchhaltung (= Fibu) und somit würde ich auch von dort immer die Auswertungen nehmen....vom Ursprung. 

 

Sofern ich z.B. weitere Auswertungen zum Anlagevermögen erhalten möchte, greife ich hier auch zur Nebenbuchhaltung (= ANLAG) und suche mir dort die entsprechenden Auswertungen und nehme nicht die Werte aus dem Hauptbuch (z.B. Abschreibungen aus der BWA).

 

Aber jeder kann es machen, wie er es möchte....wir kommen alle ans gleiche Ziel:)

 

Die Eingangsfrage war ja, dass die GuV zerflettert ist

 

0 Kudos
bianka
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
65 Mal angesehen

Das ist völlig richtig. Aber wenn ich mit meinem Mandanten eine Bilanzbesprechung habe, wäre es natürlich trotzdem schön, wenn ich aus der Bilanz heraus seine Frage "Was kostet mich eigentlich mein Personal?" spontan beantworten könnte - nicht umsonst gibt es ja eine Position "Personalkosten" ... Wäre halt nett, wenn in "Personalkosten" auch alle Personalkosten drin wären (übrigens genauso wie ich in "Kfz-Kosten" die Kfz-Steuer vermisse ...

0 Kudos
6
letzte Antwort am 11.03.2024 12:02:17 von bianka
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage