Hallo Nico, das ist ein ganz normaler Vorgang: Der Mitarbeiter entscheidet sich, Leistungen vermögenswirksam anzulegen. Um für diese Vermögensbildung die staatliche Prämie zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass die Abführung der Beträge vom Nettoentgelt des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber erfolgt. Dass und wieviel manche Arbeitgeber diese Vermögensbildung unterstützen und einen Zuschuss dazu gewähren, ist ein netter Nebeneffekt. Da der Arbeitgeberzuschuss zu VWL allerdings ein ganz normaler Gehaltsbestandteil ist, der der normalen Besteuerung und Verbeitragung unterliegt, hat der Arbeitgeber selbst keinen Nutzen davon. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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