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Am Anfang von Kurzarbeit

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letzte Antwort am 13.03.2024 13:04:45 von n_troike
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n_troike
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Hallo,

 

wir machen ab Februar Kurzarbeit.

Nun liegt die neue Stammnummer-Ableitungsnummer noch nicht vor.

Es gibt eine alte aus 2020 und lfd.Nr. Stamm

Kann ich erstmal mit der arbeiten und das auf dem Papier händisch abändern?

 

Viele Grüße

Nico

rschoepe
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Wenn die Stammnummer schon mit K anfängt, kannst du die übernehmen, ja. Ableitungsnummer würde ich aber erstmal frei lassen und nachtragen, sobald du den Bewilligungsbescheid hast. Reduziert das Risiko, dass irgendwo was falsch zugeordnet wird (auch wenn LODAS motzt).

Und logischerweise einen neuen Eintrag anlegen, nicht den alten wiederverwenden (auch wenn DATEV das bei S-KUG empfiehlt …). 😉

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n_troike
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Hallo und vielen Dank rschoepe.

 

Eine kurze Nachfrage zu:

 

Und logischerweise einen neuen Eintrag anlegen, nicht den alten wiederverwenden (auch wenn DATEV das bei S-KUG empfiehlt …)

 

Damit ist gemeint eine Lfd. Nr. Kug- ... 2 anlegen?

 

Wie weiß das Programm, dass es bei der jetzigen Kurzarbeit auf die Nr. 2 zugreifen soll?

Müssen MA noch irgendwo die Nr. 2 hinterlegt bekommen?

Oder weiß das Programm das anhand des anzugebenen "Gewährungszeitraums"?

 

Viele Dank

Nico 

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rschoepe
Fachmann
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@n_troike  schrieb:

Damit ist gemeint eine Lfd. Nr. Kug- ... 2 anlegen?


Genau. Dann gehst du noch in Angaben zum Kug und gibst die da als neue Haupt-Kug-Nr. an. Sicherheitshalber würde ich dann auch einmal durch alle Mitarbeiter gehen und schauen, ob bei Personalstammdaten > Kurzarbeit > Angaben zur Berechnung eine abweichende Kug-Nr. hinterlegt ist. Und ob Mitarbeiter(innen) mit Steuerklasse 5 den richtigen Leistungssatz eingetragen haben. Kinderdaten sollten ja zum Glück mittlerweile vorliegen. 😉

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n_troike
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Hallo,

 

alles erledigt.

 

Jetzt sind die Nummern von der Arbeitsagentur übermittelt worden.

Ja, leider sind es zwei verschiedene Ableitungsnummern geworden weil 2 Betriebsabteilungen betroffen sind.

Die Sachbearbeiterin besteht auf 2 Auswertungen.

 

Ich habe Februar ans RZ verschickt (1 Liste mit allen MA kam zurück) und möchte den Märzlohn nächste Woche an das RZ senden.

 

Kann ich es so machen?:

 

In Mandantendaten Bearbeitungsmonat auf 02 wechseln und die 2te Nummer auch noch anlegen.

In Personaldaten Bearbeitungsmonat auf 02 wechseln und da die Zuordnung von den MA zur zweiten "Ableitungsnummer" vornehmen. Erhalte ich so dann je eine Auswertung Nachberechnung (Korrektur) für Februar wenn ich den März an das RZ versende? Oder muss ich den Bearbeitungsmonat gar nicht wechseln?

 

Viele Grüße

Nico

 

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letzte Antwort am 13.03.2024 13:04:45 von n_troike
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