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IT - Leasing

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letzte Antwort am 23.08.2023 14:44:08 von n_troike
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

rechnet hier jemand auch IT-Leasing ab?

 

Hintergrund:

Es gibt ein Anbieter/ Portal, der für MA IT (Tablett, Iphone usw.) anbietet.

Der MA sucht sich die für sich passenden Geräte raus und bestellt diese.

Der Arbeitgeber zahlt die Leasingraten und soll den Wert bei dem MA vom Brutto umwandeln

>Gehaltsumwandlung. 

 

Wenn das schon jemand macht, wie würde das dann mit der Steuer und der Sozialversicherung laufen?

 

Anmerkung: Was so zu lesen ist, scheint es ST-frei zu sein. Durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung neuerdings wohl  aber nicht mehr SV-frei.  

 

Vielen Dank im Voraus

Nico

renek
Fachmann
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332 Mal angesehen

@n_troike  schrieb:

Der Arbeitgeber zahlt die Leasingraten und soll den Wert bei dem MA vom Brutto umwandeln

>Gehaltsumwandlung. 

 

Wenn das schon jemand macht, wie würde das dann mit der Steuer und der Sozialversicherung laufen?

 

Anmerkung: Was so zu lesen ist, scheint es ST-frei zu sein. Durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung neuerdings wohl  aber nicht mehr SV-frei.


Also, wenn der AG das Gerät least zu betrieblichen Nutzung und vereinbar, dass der MA dieses auch für private Zwecke nutzen darf, dann ist es Betriebsausstattung und muss auch nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 

Laut Haufe entfällt die SV wenn solche Geräte zusätzlich zum Arbeitslohn gestellt werden.

 

Wenn der MA für das Gerät also nichts bezahlen muss und der Lohn nicht berührt wird ist doch alles klar. Wichtig ist dann nur das die Überlassung korrekt schriftlich festgehalten wird.

n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
304 Mal angesehen

>>Vielen Dank renek für die Antwort.

 

>>Eine Gehaltsumwandlung ist doch aber ohne vorherige Gehaltserhöhung/ Zusätzlichkeit eine Zahlung durch den >>Mitarbeiter. Der Betrag wird vom laufenden Lohn umgewandelt und an die Leasinggesellschaft sozusagen >>weitergeleitet abgeführt. Die Firma hat mit der Leasinggesellschaft den Vertrag.

 

>>Haufe -ob das noch aktuell ist?:

2 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitserfordernis

Barlohnumwandlungen in Vergütungsbestandteile für die kein gesetzliches Zusätzlichkeitserfordernis besteht sind grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören u. a. folgende S t e u e r - vergünstigungen bzw. Pauschalierungen:

  • steuerfreie (private) Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten

 

>>Aus meiner Sicht wäre das steuerfrei aber ist es auch SV-frei?

 

>>Grüße

>>Nico

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit den zuständigen Institutionen, wie die Abrechnung zu erfolgen hat.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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265 Mal angesehen

Hallo,

 

beim IWW-Institut (https://www.iww.de/lgp) habe ich das hier gefunden:

 

lohnexperte_0-1691758055208.png

 

Vielleicht ist das ja eine Spur ...?!

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag!

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n_troike
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Vielen Dank!!!

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renek
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
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Ah, Umwandlung. Das muss ja schon anders sein, denn hier bekommt der MA ein Gerät das er rein für private Zwecke nutzt - also kein betrieblich genutztes Gerät.

 

Da schaut es natürlich anders aus (wie @lohnexperte richtig darstellt).

 

Über den (Un-)Sinn solcher Möglichkeiten möchte ich mich mal nicht auslassen...

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank an lohnexperte 😀

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letzte Antwort am 23.08.2023 14:44:08 von n_troike
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