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Solidaritätszuschlag

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letzte Antwort am 17.03.2023 11:16:03 von n_troike
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ein MA tritt 15.09.2022 aus.

Die Abrechnung September hat auf ein mal einen Soliwert von 45,45€.

Vorher gab es keinen.

 

Hier weitere Werte, die vielleicht bei der Lösungsfindung hilfreich sein könnten.

Verdienstbescheinigung September:

Steuer-Brutto 53.881,50

Lohnsteuer 12.458,00

Steuerklasse 1 bis August

Steuerklasse  6 September

 

Und wenn ein MA mitten im Monat austritt muss er trotzdem den die komplette 1% -Regel berechnet bekommen?

Es wird nicht taggenau abgerechnet.

 

Vielen Dank im Voraus.

Nico

 

 

vw
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Hallo @n_troike ,

Zur 1%-Regelung (ich gehe davon aus, dass es um einen Dienstwagen geht), siehe hier:

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-1-regelung-223-wegfall-der-monatspauschale-unzulaessig_idesk_PI42323_HI2762038.html

 

Also voller Monat. Den Soli muss ich noch einmal durchdenken und melde mich ggf. dann nochmal.

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
vw
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Hallo @n_troike ,

ich bins noch einmal ...

Rechnerisch nachvollziehen kann ich den Soli nicht, dazu wären auch detailliertere Angaben notwendig. Es ist aber m.W. so, dass bei einem untermonatigen Austritt (darum handelt es sich ja wohl) das Teilmonatsentgelt nach der Tageslohnsteuertabelle versteuert wird.

 

https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug4_teillohnzahlungszeitraum2020.html

 

Im Detail nachrechnen müsstest Du das anhand der Dir vorliegenden Daten selbst. Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass dann im Austrittsmonat bei StKl 6 ggf. Soli anfällt. Ich gehe davon aus, dass ein zertifiziertes Lohnprogramm dies auch korrekt berücksichtigt.

 

Der Mitarbeiter hat ja eine entsprechende LStB erhalten. Sollte sich bei seiner persönlichem Steuererklärung herausstellen, dass er aufs Jahr gerechnet nicht Soli-pflichtig war, erhält er ihn ja auch wieder zurück ...

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
Sailor
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Hallo n-troike,

vielleicht hilft Ihnen das Dokument 53600463 (Nullzone bei Steuerklasse 6)?

Zum Pkw: ja, es muss immer der volle Monatsbetrag versteuert werden, auch wenn der Pkw nur an einem Tag genutzt wurde.

 

Viele Grüße

Sailor

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,


eine Überprüfung des Solidaritätszuschlag können Sie zum Beispiel auch über LOVOR 2022 durchführen.


Wenn noch ungeklärte Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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n_troike
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Eine großen Dank an alle!!!

 

Das hat mir sehr geholfen.

 

Ich habe dann auch mal die Lohnsteuer bis 08/2022 summiert und 

die doppelte Lohnsteuer ab 09/2022 summiert (Austritt war ja Mitte den Monats).

Die Gesamtsumme lag über dem Limit für 0 Solibeitrag.

Vielleicht kann man es so erklären, was das Programm da gemacht hat.

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

Nico

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letzte Antwort am 17.03.2023 11:16:03 von n_troike
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