Hallo,
ich habe jetzt schon so viel gelesen aber leider keine Lösung finden können, sprich ich verstehe das leider nicht 😰.
Nehmen wir mal ein Mitarbeiter wird am 18.01.2024 krank (Entgeltforzahlung)
Beginn Kurzarbeit 01.02.2024
Er geht 100% in Kurzarbeit.
Krank bis 02.02. einschl. (wäre noch in Entgeltfortzahlung)
Wird denn für die 2 Tage im Februar "Krankengeld in Höhe KUZ" erfasst?
Ist das die Stammlohnart 413 zu benutzen oder bleibt es bei Stammlohnart 410?
Und was ist noch zu tun?
Ich habe gelesen, dass man bei der Krankenkasse etwas einreichen muss.
Die Unterlage dazu aber auf der Seite der Agentur zu finden ist.
Vielen Dank im Voraus 😀
Nico
Hallo,
erfassen Sie in diesem Monat die Bewegungsdaten für diesen Mitarbeiter in der Registerkarte Kalendarium.
Die Krankstunden im Kug-Zeitraum werden mit dem Ausfallschlüssel VK und der Lohnart 413 gebucht.
Ab dem 03.02. erfassen Sie die Kug-Stunden für jeden ausgefallenen Arbeitstag einzeln mit der Lohnart 410 und dem Ausfallschlüssel KU.
Die Unterbrechung muss ebenfalls in den Fehlzeiten erfasst werden:
18.01.-31.01. --> Entgeltfortzahlung mit oder ohne AU
01.02.-.02.02. --> Kug / S-Kug krank
Weitere Informationen zur Erfassung finden Sie im Hilfe-Dokument 5303311 ab Punkt 3.4
Hallo Community,
ich hätte da auch nochmal eine Verständnisfrage.
Unser Mandant hat ab 01.02.2024 Kurzarbeit angemeldet. Die Ausfallstunden für die Mitarbeiter sind ganz unterschiedlich. Es ist kein fester Gewährungszeitraum vereinbart.
Jetzt habe ich einen Mitarbeiter zu beurteilen der seit Anfang Januar krank ist und ab 19.02.2024 ins Krankengeld geht. Ist das denn richtig wenn ich den Mitarbeiter vom 01.02.2024 bis 18.02.2024 mit KUG abrechne ?
Viele Grüße
Krank vor KUG bleibt auch im KUZ-Zeitraum weiter bei Lohnfortzahlung ohne KUG.
Hallo ,
wenn ich mir die erste Frage anschaue werden doch die Kranktage mit der Lohnart 413 abgerechnet . Ist das nicht richtig ?
Viele Grüße
Sorry, kein Lodas.
Hallo,
ok. Wenn ich Krank vor Kug abrechne anstatt die normal Stundenlohnart bekommt der Mitarbeiter ca. Euro 358,00 weniger ausbezahlt.
Unser Mandant ist nicht U1 pflichtig . Denke das spielt aber keine Rolle.
Viele Grüße
Ohne U1-Pflicht haben Sie Lohnfortzahlung für 6 Wochen der laufenden Bezüge/Std.-Löhne. Eigentlich keine K??-Eingabe im Kalender.
Hallo,
ja aber wann rechne ich denn mit der Lohnart Krank vor KUG ab ? Ich steh jetzt toal auf dem Schlauch 🤔
Viele Grüße