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Pfändung - 13tes Gehalt

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letzte Antwort am 19.05.2023 11:09:33 von n_troike
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n_troike
Fortgeschrittener
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Guten Abend,

 

ich habe soeben eine Pfändung erfasst. Hat alles prima geklappt.

In diesen Monat bekommt der MA auch eine 13tes,

=Nicht Urlaubsentgelt (bezahlter Urlaub).

 

Seit Ihr eher der Meinung es ist pfändbar oder sollte die Lohnart 

auf nicht pfändbar geschlüsselt werden?

 

Viele Grüße

Nico

 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
183 Mal angesehen

Hallo @n_troike ,

die unpfändbaren bzw. bedingt pfändbaren Entgeltbestandteile sind üblicherweise in § 850a und § 850b ZPO geregelt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html

 

Ich hoffe, das hilft weiter.

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Nico,


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, wie die Lohnartenschlüsselung erfolgen soll.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Danke 😊

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letzte Antwort am 19.05.2023 11:09:33 von n_troike
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