Guten Abend,
ich habe soeben eine Pfändung erfasst. Hat alles prima geklappt.
In diesen Monat bekommt der MA auch eine 13tes,
=Nicht Urlaubsentgelt (bezahlter Urlaub).
Seit Ihr eher der Meinung es ist pfändbar oder sollte die Lohnart
auf nicht pfändbar geschlüsselt werden?
Viele Grüße
Nico
Hallo @n_troike ,
die unpfändbaren bzw. bedingt pfändbaren Entgeltbestandteile sind üblicherweise in § 850a und § 850b ZPO geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html
Ich hoffe, das hilft weiter.
Gruß, vw
Hallo Nico,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, wie die Lohnartenschlüsselung erfolgen soll.
Danke 😊