Guten Tag, vielen Dank für Ihre Beiträge rund um die Nutzung der Service-TAN. Als Auftragsverarbeiter sind wir an die datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Daher müssen wir bei jedem Servicetelefonat sicherstellen, dass wir vertrauliche und insbesondere berufsrechtlich geschützte Auskünfte nur an berechtigte Personen erteilen. Den größtmöglichen Schutz Ihrer Daten gegen unbefugtes Auskunftsbegehren erreichen wir durch Prüfung Ihrer Beraternummer in Kombination mit der dazugehörigen, tagesaktuellen Service-TAN. Daher fragen wir bei eingehenden Anrufen beide Nummern ab. Ohne Beraternummer und Service-TAN erteilen wir nur Auskünfte über nicht vertrauliche Informationen, die öffentlich bzw. bei DATEV allgemein zugänglich sind. Ohne Service-TAN beantworten wir nur allgemeine Anfragen ohne datenschutzrechtliche oder berufsrechtliche Relevanz (z. B. zur technischen Unterstützung). Im Ausnahmefall rufen wir unter der, bei DATEV hinterlegten Rufnummer zurück. Allerdings kann in der Rechteverwaltung der Zugriff auf die Service-TAN eingeschränkt werden. Daher können wir nicht zweifelsfrei davon ausgehen, dass jeder Mitarbeitende in der Kanzlei bzw. im Unternehmen die Service-TAN kennt und für vertrauliche Informationen nutzen darf. Auch das Weiterverbinden an nicht auskunftsberechtigte Personen (z. B. ehemalige Mitarbeitende) kann nicht ausgeschlossen werden. Daher fragen wir vorsorglich auch bei Rückrufen die Service-TAN ab. Insbesondere dann, wenn es sich um Auskünfte über vertrauliche oder berufsrechtlich geschützte Daten handelt. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Anrufes haben, beenden Sie bitte das Gespräch. Kontaktieren Sie uns anschließend (z. B. über die bekannte Service-Hotline), um sich zu vergewissern, dass der Anruf von DATEV kommt. Die Nutzung ein- und derselben Service-TAN für die beidseitige Authentifizierung ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Dafür sind zwei getrennte TANs erforderlich. Bei schriftlichen Serviceanfragen per Servicekontakt muss keine Service-TAN erfasst werden. Die Kommunikation erfolgt über den Servicekontakt in einem geschützten Bereich. Außerdem sind Absender bzw. Empfänger über das elektronische Zugangsmedium eindeutig identifiziert. Weitere Informationen zur Service-TAN erhalten Sie im DATEV-Hilfe-Center (Dok.-Nr.: 1080312). Um unsere Abläufe kontinuierlich zu verbessern, prüfen wir laufend auch Authentifizierungsverfahren, die bei gleichem Schutzniveau einen möglichst geringeren Verwaltungsaufwand für Sie und uns bedeuten. Sollten sich geeignete Verfahren ergeben, werden wir rechtzeitig darüber informieren.
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