Hallo, bei uns erschien nun eine Meldung in der Vollmachtsdatenbank, dass wir eine E-Mail-Adresse hinterlegen und auf die digitale Bescheidbekanntgabe umstellen sollen. Dies werden wir auch so umsetzen und geben dazu unsere E-Mail-Adresse für das Sekretariat an, sodass eine Posteingangs-Bearbeitung durch das Sekretariat erfolgen kann. Wir haben das nun so verstanden, dass die Bescheide per E-Mail an uns gesendet werden, wenn wir dies in der VDB so hinterlegen. Aus Ihrer Antwort erlese ich nun, dass lediglich eine Info per Mail erfolgt. Was ist hier richtig? Es steht bei uns noch die Überlegung im Raum, ob wir alternativ die Bescheide über den Datev Dokumentenkorb abrufen. Wie händeln Sie das in Ihrer Kanzlei?
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