Die Finanzverwaltung fragt nach, da die 30% nicht abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen nicht erklärt worden sind. Kann diese Prüfung nicht auch im KSt Programm erfolgen, da alle Angaben dazu vorliegen? (Sollte natürlich nicht passieren, aber wenn es doch mal passiert ist, wäre ein Hinweis schön 😉