@lu2019 schrieb: Vielen Dank für die Meinungen zum Thema. M.E. ist eine Eröffnungsbilanz zum 31.12.01 und somit die Gewinnkorrektur in 01 möglich: Bei einer Betriebsaufgabe zum 31.12. wird auch der Gewinn 01.01.-31.12.01 nach 4/3 ermittelt, die Gewinnkorrektur durch den Übergang zu 4/1 am 31.12.01 (entspricht der Eröffnungsbilanz) auch noch im Jahr 01 berücksichtigt. Wenn im laufenden Jahr 01 Umstände eintreten, die einen Übergang zu 4/1 erfordern und einen freiwilligen Wechsel nach sich ziehen, wäre es gar nicht mehr möglich, eine Inventur zum 01.01.01 durchzuführen. Somit müsste doch ein Wechsel zum 31.12.01 möglich sein? Ziel ist es die Gewinnkorrektur im Jahr 01 zu erhalten. Die Betriebsaufgabe war wohl nur ein Beispiel dafür, daß die Gewinnermittlungsart unterjährig gewechselt werden könne. Aber eben, wie einer der Vorschreiber schon anmerkte, ein untaugliches. Denn da dient der Übergang zur Bilanz doch lediglich dazu, die mit der Abwicklung des Unternehmens noch existierenden Vermögensgegenstände zeitnah berücksichtigen zu können und nicht bis zum Jüngsten Tag mit den gewerblichen Einkünften rummachen zu müssen, da ja jede folgende 4/3-Rechnung Kosten verursachen würde (zumindest wenn man einen Steuerberater beauftragt) und damit wieder eine 4/3-Rechnung nach sich zöge. So könnte sich das bis zum Ableben des Unternehmers hinschleppen und ginge anschließend mit der Erbengemeinschaft weiter ... Da aber der Betrieb weder aufgegeben noch in eine andere Rechtsform überführt wird, schauen Sie halt, was das Finanzamt aus der Idee macht. Im Übrigen läßt sich die Aussage, daß man so ziemlich am Ende eines abgelaufenen Jahres keine Inventur zu dessen Anfang erstellen könne, ohne nähere Kenntnis darüber, worin die Vermögensgegenstände bestehen, nicht ohne weiteres als schlagendes Argument ansehen. Es gibt viele Unternehmen gänzlich ohne oder mit lediglich im Gesamtbild der Bilanz zu vernachlässigenden Beständen, die sich zählen, wiegen oder messen ließen und durch Verbrauch, Verderb oder Diebstahl verschwänden. Trotzdem machen diese Unternehmen eine Inventur, wenn sie nicht völlig vermögenslos sind. Und das dann auch noch später.
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