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Kommanditist / Eröffnungsbilanz: Haftkapital ist kleiner als das vereinbarte Festkapital

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letzte Antwort am 07.02.2023 11:08:32 von marionsturm
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marionsturm
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Liebe Kolleg*innen,

 

ich habe eine Frage zur Verbuchung des Kapitals der Kommanditistin einer GmbH & Co. KG. Das im Ges'ser-Vertrag vereinbarte Festkapital ist höher als das eingetragene Haftkapital. Wie bilde ich das in der (Eröffnungs-)Bilanz ab? In der Regel wird ja im SKR03 das Konto 900 bebucht. Ich habe aber das Gefühl, dass auf dieses Konto nur der Betrag, der auf das Haftkapital entfällt gehört. Wo buche ich den Rest hin?

 

Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen!

Herzliche Grüße

Marion Müller

christiankunz
Aufsteiger
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Hallo Frau Müller,

die Haftsumme könnte auch viel höher sein als das vereinbarte Festkapital. Wie wollen Sie denn dann buchen?


Lösung 1: Sie buchen das gesamte Festkapital und ignorieren die Haftsumme.
Lösung 2: Sie teilen das Festkapital auf in Haftsumme und übersteigenden Betrag und verwenden für letzteren das Kapitalkonto III mit geänderter Beschriftung.

Grüße aus München

marionsturm
Beginner
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 07.02.2023 11:08:32 von marionsturm
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