Hallo zusammen, zunächst einmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Anregungen. Die Mitteilung betrifft eine Umstellung von Baukostenzuschüssen auf einmalige Beiträge, speziell im Rahmen einer Sonderregelung für unbebaute Grundstücke. In dieser Mitteilung sind konkrete Beträge angegeben. Aus diesem Grund werde ich eine Verbindlichkeit zu passivieren, um die in der Mitteilung ausgewiesenen Beträge korrekt zu erfassen. Die erstmaligen Erschließungskosten für unser unbebautes Grundstück würde ich unter dem Anlagevermögen als "Anlage im Bau" verbuchen. Dies deshalb, weil diese Kosten zunächst als nachträgliche AK für das unbebaute Grundstück gelten. Sobald das Grundstück erschlossen ist und uns ein entsprechender Bescheid vorliegt, würde ich die "Anlage im Bau" in das Anlagevermögen unter "unbebaute Grundstücke" umbuchen. So ist mein Gedankengang zur Buchung dieser Vorgänge. Ich bin gespannt auf eure Meinungen und weitere Vorschläge. Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen und Unterstützung! 😊
... Mehr anzeigen