Hallo Fr. Koch, durch die Einführung von ELSTER sind für das Erbschaft- und das Schenkungsteuerprogramm völlig veränderte Datenstrukturen erforderlich geworden. Wir haben für beide Programme insgesamt um die 1.000 neue Felder für die Erfassung und Berechnung aufnehmen müssen, um elsterfähig zu werden. Deshalb haben wir dafür eine neue Programmversion aufgelegt, die eben die Stichtage ab dem Zeitpunkt der Freigabe dieser Version ab 01.11.2024 bedient. Hätten wir diese Anpassungen rückwirkend für ältere Stichtage in Programmschiene 9.x (mit Stichtagen ab 2023) ausgeliefert, hätte das dazu geführt, dass bereits von Ihnen erfasste Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle an vielen Stellen sehr fehlerhaft werden würden. Ein ganz konkretes Beispiel zum Nachvollziehen aus der Erbschaftsteuer: Bisher (vor ELSTER) brauchte z. B. eine Darlehensschuld im Zusammenhang mit Grundstücken nur der Art der Steuerbefreiung, z. B. zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, zugeordnet zu werden. Durch die Einführung von ELSTER muss die Zuordnung zu einem ganz konkreten Grundstück erfolgen. Nehmen wir an, Sie haben bereits einen Fall mit drei Grundstücken A, B und C erfasst, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Zu einem der Grundstücke existiert noch eine Darlehensschuld, für die in der bisherigen Version nur angegeben war, dass sie zu Vermietung zu Wohnzwecken gehört. Die Info, zu welchem Grundstück sie gehört, ist nicht vorhanden. In der neuen Datenstruktur muss die Schuld nun explizit entweder A, B oder C zugeordnet sein. Was würde bei einer rückwirkenden Anpassung der Datenstruktur in Ihrem Fall mit dieser bisherigen allgemeinen Zuordnung passieren? Wir können das nicht einfach pauschal einem Grundstücke zuordnen. Also müssten Sie in diesem Fall die erfassten Daten nachträglich anpassen. Derartige Konstellationen gibt es außerordentlich viele über beide Programme hinweg, was Sie u. a. an den vielen veränderten Programmoberflächen erkennen können. Daher würden Sie an vielen Stellen Ihre bereits erfassten Daten nacharbeiten müssen. Deshalb wurde ELSTER nicht für ältere Stichtage umgesetzt bzw. implementiert. Freundliche Grüße, Andreas Schaefer DATEV EG
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