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Schenkungsteuer 2023 nicht möglich?

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letzte Antwort am 15.03.2023 11:18:38 von Andreas_Schaefer
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StB_
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Guten Morgen,

hat jemand eine Idee, wie ich eine Schenkungssteuererklärung und Berechnung vornehmen kann, wenn das die Datev erst im 2. Quartal ermöglicht?

 

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Kann ich ein Datum 31.12.22 eingeben und nachher auf 2023 ändern oder geht das wegen der geänderten gesetzlichen Regelungen gar nicht und ich muss alles neu erfassen?

Gibt es einen Vorabrechner Schenkungssteuer?

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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112 Mal angesehen

Hallo StB_

 

Sie können zunächst als Stichtag den 31.12.2022 erfassen und diesen nachträglich korrigieren, wenn die neue Programmversion verfügbar ist. Die bereits erfassten Daten werden bei einer solchen Stichtagsänderung weitestgehend automatisch übernommen. Im Bereich der Grundbesitzbewertung können allerdings einige Anpassungen und Ergänzungen bei den Eingaben erforderlich werden, da es hier durch das JStG 2022 erhebliche steuerrechtliche Änderungen gegeben hat.

 

Der Vorabrechner Schenkungsteuer (enthalten in Erbschaft- und Schenkungsteuer comfort) ermittelt auf Basis weniger Angaben überschlägig die anfallende Schenkungssteuer auf Grundlage des vorliegenden Rechtsstand (also nach altem Recht). 

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schaefer

DATEV eG

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letzte Antwort am 15.03.2023 11:18:38 von Andreas_Schaefer
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