Hallo zusammen,
im Urlaub habe ich das erste Mal davon gehört, dass die ErbSt auch elektronisch beim FA eingereicht werden kann.
Ist eine elektronische Bescheiddaten Übermittlung auch möglich?
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Bayerisches Landesamt für Steuern (bayern.de)
Im Dokument habe ich dies gefunden.
Elektronische Übermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer - DATEV Hilfe-Center
Betrifft dies alle Jahre mit dem Todestag ab 2023 oder soll dies auch schon ab dem Todestag 2022 gelten?
ELSTER: Welche Steuerarten und VZ können übermittelt werden? - DATEV Hilfe-Center
Können dort auch digitale Belege über MeineSteuern eingereicht und hochgeladen werden?
Hallo xyzmic,
in DATEV Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Bereitstellung der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) mit der Version 10.0 für Stichtage (Datum der Schenkung bzw. Todestag) ab 1.7.24 geplant (s. a. Elektronische Übermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer - DATEV Hilfe-Center).
Für die dazugehörigen Feststellungserklärungen für die Grundbesitzbewertung und die Betriebs- und Anteilsbewertung existiert dieser Weg seitens der Finanzverwaltung allerdings noch nicht. Diese Feststellungserklärungen müssen nach wie vor in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Übermittlung von Bescheiddaten wie in ESt/GewSt/USt wird seitens der Finanzverwaltung für ErbSt/SchenkSt nicht angeboten.
Die digitale Nachreichung von Belegen ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ebenfalls nicht möglich, weil die dafür zuständige Schnittstelle der Finanzverwaltung diese beiden Steuerarten derzeit nicht berücksichtigt.
Eine Anbindung an Meine Steuern wird in der ersten Stufe der Einführung von ELSTER für ErbSt/SchenkSt noch nicht vorhanden sein.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Schaefer,
wird die Einlegung eines Einspruchs elektronisch möglich sein? Mittlerweile schätze ich am elektronischen Einspruch sehr, dass man einen Beleg mit Transferticket bekommt, die normale Briefpost scheint mittlerweile ein gelegentlich ein Restrisiko zu haben.
vielen Dank für die Rückmeldung.
Dann hoffen wir mal bei der Steuerverwaltung auf einen Digitalisierungsschub...
Hallo f_mayer,
der elektronische Einspruch für ErbSt/SchenkSt ist noch nicht möglich, unsere Entwicklung arbeitet aber daran. Einen zeitlichen Ausblick können wir aktuell leider noch nicht geben.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
In Zeiten, in denen die Bayerischen Finanzämter ihre Faxgeräte abschalten, eine Email nicht Datenschutzkonform an das Finanzamt übermittelt werden kann, wäre es sehr hilfreich, wenn über die Funktion "Sonstige Nachricht" mit den Finanzämtern für Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie mit den Bearbeitungsstellen für die Grundstücksbewertung (Nur Aktenzeichen, kein Steuernummer) kommuniziert werden kann.
Richtig.
Im Zweifel gibt es noch das Kontaktformular