Liebe Community, uns ist bewusst, dass die aktuelle Lösung im Bereich der "selbst ermittelten Bewirtschaftungskosten" nicht dem gewohnten Programm-Standard entspricht und deshalb tatsächlich nicht besonders "vergnüglich" ist und eine Herausforderung darstellt. Da aber zahlreiche Unklarheiten zur Berechnung der Bewirtschaftungskosten erst mit dem koordinierten Ländererlass vom 20.03.2023 (veröffentlicht Anfang April) beseitigt wurden, war es leider nicht möglich, kurzfristig eine komfortable Lösung anzubieten. Die Berechnung der Bewirtschaftungskosten wurde mit dem JStG 2022 grundlegend geändert. Die Unterscheidung zwischen Wohnnutzung und Nicht-Wohnnutzung für jedes Gebäudeteil führt zu massiven strukturellen Änderungen in unserem Programm. Für Nicht-Wohnnutzung ist zudem eine weitere Gebäudeart nach Anlage 24 zum BewG je Gebäudeteil festzulegen. Zusätzlich wurden bis zuletzt keine amtlichen Formulare veröffentlicht. Für die Deklaration und Berechnung der Bewirtschaftungskosten sind die Formulare jedoch wesentlich. Mittlerweile sind diese vom Bundesland Nordrhein-Westfalen bereitgestellt worden. Trotz der dargestellten Umstände haben wir versucht, mit der DATEV-Vorlage "Bewirtschaftungskosten" in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit die bestmögliche Unterstützung für Sie zu schaffen. Mit dieser Vorlage können Sie die Bewirtschaftungskosten ermitteln und den Wert dann in das entsprechende Erfassungsfeld übernehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der nächsten Version ErbSt/SchenkSt 9.1, die dann eine gewohnt komfortable Ermittlung der Bewirtschaftungskosten durch das Programm sowie die neuen amtlichen Formulare beinhaltet. Freundliche Grüße, Andreas Schaefer DATEV eG
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