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Erstes Grundsteuergesetz verabschiedet - Was macht DATEV?

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letzte Antwort am 10.11.2020 11:28:16 von bodensee
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Michael-Renz
Experte
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Hallo liebe DATEV,

 

in Ba-Wü wurde das erste Grundsteuergesetz verabschiedet. 

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/gesetzentwuerfe/200721_Gesetzentwurf_Landesgrundsteuergesetz.pdf

 

Sieht auf den ersten Blick einfach aus: Fläche x Bodenrichtwert x Messzahl = Grundsteuer 

Feststellung alle 7 Jahre = Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen. Oder auf Anforderung bzw. Bei Änderung der Verhältnisse.

Zahlreiche Sonderregelungen für LuF.

 

Was macht DATEV? Und wie wird dieses Beispiel dafür genutzt, eGouvernment vorwärts zu bringen?

Zugriff auf Grundstücksdaten und Bodenrichtwert-Datenbank?

 

Da kommt was auf uns Berater zu - wir sollten nicht „allein gelassen werden“!

 

GENOSSENSCHAFT - gilt auch und gerade dann, wenn’s kompliziert wird.

 

 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Renz,

 

wir sehen das genauso: Da kommt was auf die Berater zu!
Deshalb beschäftigen wir uns schon intensiv mit der Grundsteuerreform und eruieren gerade, mit welchen Aufgaben und Herausforderungen die Steuerberater in diesem Kontext rechnen.

 

Das ist natürlich noch mit großen Unsicherheiten behaftet, da nach unserem Stand bisher nur Baden-Württemberg ein Gesetz verabschiedet hat und aus Sachsen ein Gesetzesentwurf vorliegt. Aus den anderen Bundesländern, die eigene Gesetze angekündigt haben, liegen bisher nur Eckpunkte vor.

Was die technische Ausgestaltung der Länderlösungen (Formulare/ELSTER) angeht, ist die Informationslage noch dünner…
Ebenso ist uns noch nicht bekannt, ob die für die Bewertungen notwendigen Grundstücksdaten – z.B. wie beim VaSt-Abruf – seitens der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Für die Bodenrichtwerte gibt es nach unserem Stand noch keine frei verfügbare bundesweite Datenbank.
Eine endgültige Entscheidung, wie wir Sie bzw. die DATEV-Mitglieder gut unterstützen können, steht deshalb noch aus.

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schäfer

DATEV 

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Schäfer,

 

das ist ein "heikles Thema" aber eigentlich müsste die DATEV alle Kanäle haben, um hier sowohl über die Berufsverbände / Kammern als auch zur Finanzverwaltung die nötigen Kontakte zu knüpfen.

 

Die Finanzverwaltung hat eine Bodenrichtwert-Datenbank - am Ende ist´s vermutlich eine Frage des Preises, ob und wer darauf wann zugreifen darf.

 

Je früher "wir" uns darum kümmern, um so wahrscheinlicher ist es, dass "wir" zeitnah geholfen bekommen und ggf. auch die Verwaltung von den Vorteilen des eGovernment überzeugen können. Wenn ich´s recht erinnere sind 36 Mio. Grundstücksdaten - also mindestens 36 Mio-Erklärungen.

 

Sogar runtergebrochen auf die Länder-Finanzämter ist das ein Wust, der manuell nicht mal so nebenher erledigt werden kann (dort wie hier). Die müssten also an eGovernment SEHR interessiert sein -mindestens so wie wir. 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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w_paul
Erfahrener
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Fläche x Bodenrichtwert x Messzahl ggf. abzügl. Abschlag x Hebesatz = Grundsteuer

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martin65
Meister
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Nachricht 5 von 7
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So viele Steuererklärungen (36 Mio.) fallen ja dann doch nicht an.

 

Wenn nur alles 7 Jahre erklärt werden muss und man davon ausgeht, dass viele Eigentümer mehrere Grundstücke besitzen, und der Inhalt der Steuererklärung sich nicht regelmäßig ändert, werden es deutlich weniger sein.

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 6 von 7
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Na-ja „nicht regelmäßig ändert“ dürfte wohl nicht zutreffen. Ich nehme an, dass der Bodenrichtwert der überwiegenden Anzahl ( mindestens der Nicht-LUF-Grundstücke) sich innerhalb von 7 Jahren ändert. Und genau diese Recherche macht eben gerade Mühe.

 

zudem besteht Erklärungspflicht bei Eigentums oder Nutzungswechsel. 

Es sind jedenfalls Massenerklärungen, und ich gehe davon aus, dass ausnahmslos alle meiner Mandanten die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung an mich weiterleiten „weil ich ja eh alles weiß“ und oben das Wort Steuererklärung steht.

 

Da hätt ich gern einen volldigitalen Workflow - ehrlich. Und hier arbeiten wir „auf der grünen Wiese“ - können also die altbekannten Fehler gleich vermeiden. M.E. ein schönes Lernprojekt für alle Beteiligten auf dem Weg zur Digitalisierung - Föderalismus hin oder her.

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 7
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Erstmal Danke für den Link zum Gesetztestext. Kannte ich noch nicht. 

 

Probleme auch wenn es auf den ersten Blick einfach aussieht: 

 

Bodenrichtwerte, mein Wissenstand die jeweiligen Finanzämter bauen auf die Bodenrichtwertkartei der jeweiligen Stadt/Gemeinde auf. Es gibt aber Gemeinden die keine Bodenrichtwertkartei haben. 

 

Dann wie werden die Bodenrichtwerte ermittelt, leider schon jetzt ein häufiger Streitpunkt beim Aufteilen der Grund -und Bodens und Gebäudeanteils zumindest in Städten in denen die Bodenpreise extrem hoch sind. Zudem bekommen ja über diesen Weg die Gutachterausschüsse der Städte direkten Einfluß auf die Einnahmen der jeweiligen Städte sind daher m.E. befangen.  

 

Da bin ich mal gespannt wie man das in den Griff bekommen soll. Zumal sich die Bodenrichtwerte regelmäßig aus den letzten Verkäufen ableiten. Ich hatte das nun schon mehrfach im Bereich der Erbschaftsteuer und habe relativ erfolgreich jede Bewertung der Finanzverwaltung mit übernommenen Bodenrichtwert der Stadt Konstanz ad absurdum geführt, wir haben uns dann im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung geeinigt. Aber dieses Streitpotential wird dann ja umso größer da es sich um eine lfd. Steuer handelt. 

 

Auf den ersten Blick werden dann die gleichen Streitpunkte bei Änderungen / Änderungsgrenzen bei Hinzu und Abschlägen usw. vorkommen. Letztlich ist da jede Menge Arbeit im Erklärungsbereich und das wage ich jetzt schon zu prognostizieren auch im Rechtsbehelfs -und Klagebereich zu erwarten. 

 

Ein einheitliche Bodenrichtwertdatenbank gibt es bis heute nicht und selbst wenn es sie gäbe wäre eine Untersuchung wie kommen denn die Werte die dort stehen überhaupt zu Stande erstrebenswert. Weil ein Gericht wird dann ja vermutlich Gutachter beauftragen . Die gleichen die die Bodenrichtwerte ermittelt haben ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 10.11.2020 11:28:16 von bodensee
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