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Michael-Renz
Experte
Offline Online
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Hallo liebe DATEV,

 

in Ba-Wü wurde das erste Grundsteuergesetz verabschiedet. 

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/gesetzentwuerfe/200721_Gesetzentwurf_Landesgrundsteuergesetz.pdf

 

Sieht auf den ersten Blick einfach aus: Fläche x Bodenrichtwert x Messzahl = Grundsteuer 

Feststellung alle 7 Jahre = Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen. Oder auf Anforderung bzw. Bei Änderung der Verhältnisse.

Zahlreiche Sonderregelungen für LuF.

 

Was macht DATEV? Und wie wird dieses Beispiel dafür genutzt, eGouvernment vorwärts zu bringen?

Zugriff auf Grundstücksdaten und Bodenrichtwert-Datenbank?

 

Da kommt was auf uns Berater zu - wir sollten nicht „allein gelassen werden“!

 

GENOSSENSCHAFT - gilt auch und gerade dann, wenn’s kompliziert wird.

 

 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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