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Dienstwagen-Expertise - automatische Berechnungsfelder unplausibel

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letzte Antwort am 11.08.2022 12:57:45 von AZiegler
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AZiegler
Beginner
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Hallo Community, hallo DATEV-Experten,

 

Für einen Einzelunternehmer (ohne VorStAbzug) sollte die Dienstwagen-Expertise zur Entscheidungsfindung im VZ 2020 herangezogen werden, liefert jedoch unplausible Resultate und Fehlermeldungen:

 

  • Monat der Anschaffung = September -> Fehlermeldung "...Der ausgewählte Monat passt nicht zu der Auswahl bei Berechnung für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020" obwohl im entsprechende Auswahlfeld "Nein" gewählt ist
  • Eingabe AHK im Feld Anschaffungskosten führt zu negativem AfA-Betrag (automatische Berechnung) und Fehlermeldung "Das Feld ertragsteuerliche Zwecke darf nicht negativ werden", gleiches für da Feld umsatzsteuerliche Zwecke. Außerdem stimmt die Afa rechnerisch nicht. Evtl. greift die Berechnung sowohl auf das Feld "Listenpreis (mit Umsatzsteuer)" als auch "Anschaffungskosten" zu, was zu unsinnigen Ergebnissen führt, wenn AHK geringer als der Listenpreis sind (was gar nicht selten sein soll 🤔). 
  • Wenn beim Bruchteilsansatz 25% gewählt wird, mindert sich auch die Abschreibung auf 25% - welchen Sinn sollte dies haben?
  • Selbst eine vereinfachte "Dummy-Berechnung" mit Bruttolistenpreis = AHK, Anschaffungsdatum Januar sowie Verzicht auf sämtliche Angaben für Elektrofahrzeuge ergibt bei Nutzungsdauer "6" (Jahre?) nicht die korrekte Afa, damit auch keine korrekte KfZ-Nutzung.
  • Die für den Mandanten erforderlich Berechnung eines Elektrofahrzeugs mit Minderung wegen Akku-Kapazität und Minderung der Versteuerung auf 25% kann nicht berechnet werden.

Welche Eingaben müssten getätigt werden, damit die Bedingungen korrekt abgebildet und ein plausibles, für den Mandanten verwertbares Ergebnis errechnet wird?

Oder liegt's nicht an den Eingaben, sondern einem fehlerhaften Update? (Aktueller Stand 06.08.2022)

 

Vielen Dank für die Bemühungen!

 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Hr. Ziegler,

 

bei der Erstellung einer Berechnung für 2020 sind Besonderheiten in der Erfassung zu beachten.

Gerne helfen wir hier weiter.

Dazu benötigen wir jedoch die komplette "Auswertung" (Berechnungsliste). Bitte senden Sie uns diese als PDF per Servicekontakt zu, dann klären wir das.

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schäfer

DATEV eG

 

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AZiegler
Beginner
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Nachricht 3 von 3
143 Mal angesehen

Hallo Herr Schäfer,

Diverse PDFs wurden per Servicekontakt versandt; leider ohne Auswertungen wegen der Fehlermeldung " Die Auswertung kann nicht erzeugt werden...".

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

mit freundlichen Grüßen

Anke Ziegler

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letzte Antwort am 11.08.2022 12:57:45 von AZiegler
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