Hallo Community! Ich habe zwei Korrekturen der Bodenrichtwerte zu erfassen. Einmal für die abweichende Grundstücksgröße nach oben und wegen einer abweichenden Bebauung nach unten. Im Programm ErbSt kann ich beide aber nicht so erfassen, dass einmal vom aktuellen Bodenrichtwerte 930 der Abschlag gerechnet wird und dann vom korrigierten 670 der Zuschlag. Hat jemand eine Idee?
Hallo,
wenn mehrere Wertkorrekturen des Bodenrichtwerts nebeneinander vorliegen, können Sie für diesen Sonderfall im Programm hilfsweise die Option "Sonstige Korrekturen" (bei Art der Korrektur des Bodenrichtwerts) verwenden.
Um den hier zu erfassenden Ausgangswert zu ermitteln, können Sie vorab die Korrektur des Bodenrichtwerts nach abweichender Geschossflächenzahl, Grundstücksgröße oder Grundstückstiefe durch getrennte Auswahl der entsprechenden Korrekturalternative durchführen. Erfassen Sie nun noch den Korrekturbetrag bzw. den Prozentsatz, der auf diesen Ausgangswert angewendet werden soll.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
Hallo Herr Schaefer, für beide Wertkorrekturen erwartet das Programm den aktuellen Bodenrichtwert. Ich habe nicht die Möglichkeit zwei unterschiedliche zu erfassen. Sie überschreiben sich gegenseitig. Insofern hilft mir die Antwort nicht weiter.
Kurzum: Sie müssen selber rechnen und als sonstige Korrektur einfügen.
Zwei Verfahren nebeneinander kann das Programm nicht berechnen. Beschriebener Workaround der Datev ist: erst das eine Verfahren mit dem Ursprungs-BRW berechnen; dann den errechneten BRW im 2. Verfahren nochmal umrechnen; den letztendlichen BRW als sonstige Korrektur erfassen.