@dtx schrieb: @Faiblesse schrieb: ... Also zB altes Jahr GewSt Rückstellung 65.000 Euro Schlusssaldo. Neues Jahr EB Wert 40.000 Euro. Dazu kamen noch ein paar andere Konten. So dass es auf dem ersten Blick nicht offensichtlich erkennbar war. Und da ich gerne verstehe, wie ein Programm arbeitet, frage ich mich schon, wie das sein kann. Wenn im alten Jahr Änderungen an der Bilanz vorgenommen worden sind, muß man danach entweder - den EB-Wert des neuen Jahres manuell entsprechend anpassen (Stapel, sofern noch nicht festgeschrieben, aufrufen und Buchung ändern) oder - die Jahresübernahme aufrufen (Bestand - Jahresübernahme - Daten aus dem Vorjahr übernehmen - Fibu-Salden), da kann man einen Haken bei "nur Konten mit Abweichungen anzeigen" setzen, muß aber dann die Konten auswählen, die übertragen werden sollen. Bei Variante 2 kriegt man jeweils eine Storno- und eine Neubuchung in den EB-Stapel gesetzt. Wem das zu unübersichtlich würde, der geht lieber zu Fuß. Das Problem war, es gab keine Änderungen im alten Jahr. Es war keine Buchung auf dem Konto. Im neuen Jahr war auch keine Buchung auf dem Konto. Der EB Wert war einfach ein anderer. Wie die Übernahme funktioniert, habe ich mittlerweile auch rausgefunden 🙂 Die Frage ist ja schon etwas älter. Finde es persönlich mit dem EB Wert auch nicht so gut gelöst, da man nicht sieht, wie sich der zusammensetzt.. @dtx Der "Lehrgangsanbieter" scheint demgegenüber jemand am freien Markt gewesen zu sein. Da mußte man sich in weiter zurückliegender Vergangenheit auch schon mal fragen, ob die unterrichtete Programmversion überhaupt noch irgendwo in Deutschland in Gebrauch sei. Und woher der den Zugang zur Software und die Kenntnisse zu ihrer Nutzung hatte. Dafür, die Lehrgangsteilnehmer an irgendwelche Dritte zu verweisen, sollte kein Geld genommen werden. Der Anbieter arbeitet mit einer VHS zusammen und der Zugang war zu einer Lernplattform. Alle anderen Fragen wurden ja beantwortet, also wenn Fragen zu der Bedienung waren. Nur eben nicht, was Richtung Jahreswechsel ging. Oder gerade solche Fragen, wie man denn Differenzen findet. Da kämpfe ich mich aktuell selber durch. Ich werde besser. Das Anlagevermögen hat mich letztens auch viele Nerven gekostet. @dtx Wo die herkommen könnten, ist so nebensächlich nicht - schließlich müßten die Leute lernen, daß mit einem Aufruf dieser Funktion nicht für alle Ewigkeit alle Spatzen gefangen wären. Wenn bei dem Mandanten Ausgangsrechnungen "vom Himmel fielen", nachdem die Bilanz vermeintlich fertig-, aber noch nicht festgestellt war, gibt es statt einer möglichen Steuerhinterziehung Nachbuchungen und - sinnvollerweise - eine weitere Jahresübernahme. Das ist mir soweit klar, auf der Arbeit ist das auch leichter für mich nachzuvollziehen, da die Buchungen ja von mir kommen 🙂 Bevor ich die Daten zur Prüfung zu den WPs gesendet habe, habe ich auch noch mal kontrolliert ob da auch wirklich kein Konto noch offen zur Übergabe ist.
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