Hallo zusammen, ich habe bei einem Mandanten einen GGF, der ein neues Wohnmobil als Firmenwagen angeschafft hat. Mit diesem pendelt er zwischen Hauptwohnsitz (NRW), Firmenhauptsitz (NRW), 2tem Firmensitz (Schwarzwald), div. Kunden europaweit und Ferienhaus (Kroatien) hin und her. Der Firmenwagen soll mit der Fahrtenbuchregelung abgerechnet werden (elektr. Fahrtenbuch von Vimcar ist verbaut). Nun ist es aktuell so, dass er aus meiner Sicht keine feste Tätigkeitsstätte hat (ist keine 2 Tage in der Woche bzw. regelmäßig an einem Standort). Laut eigener Aussage des GGF wird das Wohnmobil fast ausschließlich betrieblich genutzt. Wie würdet ihr die Fahrten nach Kroatien (vermutlich 5-10 x im Jahr) bewerten? Die Hinfahrt in ein Ferienhaus ist aus meiner Sicht nur schwer betrieblich erklärbar und privat anzusetzen... Bei der Fahrt von Kroatien zu z.B. einem Kunden in die Schweiz bin ich mir aufgrund der großen Entfernung leider auch nicht wirklich sicher, ob diese als "rein betrieblich" anerkannt werden, könnte aber sein... Ich werde vermutlich im Januar dazu eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt vornehmen, da ich leider auch keinerlei vergleichbare Erfahrungswerte habe. Ab Mitte 2025 wird er wohl fest in den Schwarzwald ziehen und dort auch eine erste Tätigkeitsstätte haben, was wieder zu einer neuen Betrachtung führt... 😅 Vielen Dank vorab für euern Hirnschmalz. 😉 LG in die Community
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