Hallo liebe Community,
habt ihr auch immer mehr Fälle, in denen Arbeitnehmer Arbeiten und Reisen (Work & Travel) verbinden und ihr hier A1-Bescheinigungen erstellt?
Aktuell habe ich einen Fall in dem ein Mitarbeiter mit seinem Camper durch 4 Länder innerhalb der EU reist in einem 2 Wochen-Zeitraum. Somit muss ich doch für jedes Land einzeln eine A1-Bescheinigung erstellen oder?!
Den Antrag "gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (GME1)" kann ich ja aufgrund der nur "vorübergehenden" Tätigkeit nicht wählen...
Habt ihr hier auch Erfahrung und gibt es einen anderen Weg als 4 einzelne Anträge zu erstellen? Der Zeitaufwand ist nicht das Problem (ist ja recht schnell erledigt). Geht einfach um den Umfang an den gedacht werden muss wenn sowas häufiger vorkommt.
Viele Grüße 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Verständnisfrage: warum sollte der Arbeitgeber diesen Antrag stellen? Der Mitarbeiter nimmt doch Urlaub oder ist freigestellt und möchte sich mit Work & Travel die Reise finanzieren, oder? Er arbeitet doch nicht FÜR den Arbeitgeber im Ausland?
Hallo CVolz,
er nimmt teilweise halbe Tage oder auch ganze Tage Urlaub, die andere Zeit bekommt er normal Gehalt, da er sich mit seinem Laptop aufschaltet und für seinen Arbeitgeber in Deutschland arbeitet.... Das Unternehmen nutzt hierfür die Begrifflichkeit Work & Travel (das klassische Work & Travel, in dem man in einem Reiseland für einen anderen Arbeitgeber arbeitet, ist hier nicht der Fall).
Also eine Workation.
Stimmt... Der Begriff war mir noch nicht bekannt... 🙂
Ich hab ihn auch erst kürzlich gelernt, als ein Bekannter nach Erfahrungen dahingehend fragte.
Immer mal wieder was neues 🙂 Muss ja spannend bleiben...
Aber A1-Bescheinigungen sind hier ja erforderlich und da immer mehr Mitarbeiter des etwas größeren Mandanten diese noch recht neue Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, stellt sich mir halt die Frage, ob wir hier eine andere Möglichkeit haben, als für jedes Reiseland eine eigene A1 zu erstellen...
Hallo,
grundsätzlich können in Lohn und Gehalt A1-Anträge entweder pro Mitgliedsstaat oder für mehrere Mitgliedsstaaten erstellt werden.
Ob in Ihrem Fall für eine Workation ein A1-Antrag pro Mitgliedsstaat oder ein A1-Antrag für mehrere Mitgliedsstaaten erstellt werden muss, können wir rechtlich nicht beurteilen. Bitte klären Sie den Sachverhalt mit der zuständigen Krankenkasse.