Hallo zusammen,
das Bundesamt für Justiz eine eine Mandantin von mir mit einem Ordnungsgeld "beglückt", weil diese den Jahresabschluss nicht fristgerecht zur Hinterlegung übermittelt hat.
So weit, so gut.
Allerdings kommt das BfJ mit Bescheid vom 7. März 2024 damit "um die Ecke", dass der JA 2020 erst (nach einer Androhungsverfügung) im Juni 2022 hinterlegt wurde:
Ein weiterer Bescheid mit gleichem Datum betrifft die verspätete Übermittlung des JA 2021 der gleichen Mandantin, der ebenfalls erst nach mehr als 6 Wochen hinterlegt wurde.
Meine Fragen hierzu:
Hat noch jemand solche "Liebesbriefe" mit deutlicher Zeitverzögerung erhalten?
Wie lange hat das BfJ Zeit, die Ordnungsgelder festzusetzen?
Kommen da u. U. jetzt noch mehr von diesen Bescheiden?
(Ich weiß, dass die Jahresabschlüsse formell zu spät übermittelt wurden und bitte darum, dass hier nicht thematisiert wird, dass ja rechtzeitig hätte übermittelt werden können...)
Schöne Grüße
G.
Die Verjährungsfrist von 2 Jahren (Art. 9 EGStGB) ist noch nicht abgelaufen.
So was habe ich auch gerade bekommen ... echt schräg, wenn man sich vorstellt, dass es in meinem Fall um eine Verspätung von einem Monat gehandelt hat (bei der Offenlegung einer Komplementär GmbH, die keinen Menschen interessiert und dann zwei Jahre später ein Ordnungsgeld von € 500 .... Da sollte man bei der Behörde im Gegenzug ein Ordnungsgeld von 22 Monaten x € 500 anfordern 🙂
Und ob das Strafgesetz wirklich der richtige Platz für Sanktionen dieser eher lächerlichen Verstöße bei Kleinstgesellschaften ist, müsste man sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Freigabe von Cannabis zur Entkriminalisierung überlegen
Das gleiche war es hier auch: Eine Mini-Komplementär-GmbH.
Das Ganze beunruhigt mich dahingehend, was da "noch alles kommt". Während der Pandemie haben wir, nun ja, sagen wir mal "manche Fristen kreativ ausgelegt", da dies in der Vergangenheit "ja auch funktioniert hat".
Schöne Grüße aus Hessen,
G.