@rahagena schrieb: So gehts auch, solange wir noch Bescheide in Papierform erhalten haben, brauchte ich eh ein Anschreiben mit Adresse für die Post. Außerdem möchte ich dem Mandanten das Ergebnis der Bescheidprüfung mitteilen, insofern ist die Angabe der Euro-Werte wahrscheinlich verzichtbar, frisst aber bei uns kein Brot... Nun, Bescheide in Papierform werden digitalisiert und nehmen dann den einheitlichen Weg, wie die elektronischen Bescheide auch, bis auf den Unterschied, dass erstgenannte Bescheide im Schredder und nicht in der Post landen. Alle Bescheide erhalten nach Prüfung den Prüfungsvermerk mit elektronischer Signatur. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (Zumutbarkeit) verlassen überhaupt keine Dokumente die Kanzlei mehr in Papierform, es sei denn, der Mandant erhält überlassene Steuerunterlagen in Printform per Post oder per Abholung zurück. "Meine Steuern" wird weiter konzentriert und zu unserer Überraschung, auch in Bezug auf den Posteingang, sogar sehr gut angenommen. Zwei Arbeitsabläufe zu pflegen wäre für mich zu ineffizient und es spricht nichts gegen ersetzendes Scannen und die Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe; im Gegenteil. Gerade um unseren Mandanten EIN einheitliches und damit ein benutzerfreundliches Angebot zur Verfügung zu stellen, möchte ich die Prozesse möglichst schlank, präzise und vor allem einfach gestalten. Selbstredend hat ja jeder seine eigenen Vorstellungen, wie die Kommunikation mit dem Mandanten ausschauen soll oder wie seine Kanzleiabläufe gestaltet werden, weshalb ich natürlich nur für mich spreche.
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