Moin in die Runde, Die Kolleg*innen in Niedersachsen mit Anwalt in der Kanzlei werden es mitbekommen haben. Nach einem Update der beA war der Intermediär zwischen dem 29.11 und dem 1.1 nicht erreichbar. Um Fristen einzuhalten mussten dann ein paar Sonderfahrten gemacht werden. Das hat hier logischerweise etwas Unbehagen verursacht. Ich hab bisher nie wirklich Gedanken zur Funktionsweise der verschiedenen EGVP-Dienste gemacht und habe ein paar Verständnisfragen. Nachdem der Intermediär ausgefallen war, lief beSt problemlos weiter. Ich habe im Netz keine wirklich exakte Differenzierung zwischen den Funktionsweisen der Dienste gefunden und schließe daraus, dass die beSt und beA nicht den selben Intermediär verwenden und der Aufbau in etwa wie folgt sein muss: 1. Ist diese Annahme soweit korrekt und haben beBPo, beN und eBo jeweils alle ihre eigenen Intermediäre? 2. Könnte bei Ausfall des beA ein Anwalt bei uns eine Nachricht signieren und dann über das beSt eines/r Kolleg*in versenden? (Sowohl technisch, als auch juristisch?) Es kommt meiner Meinung ja an. Und am Ende ist der Zusteller ja irrelevant, wenn im Inhalt der Anwalt signiert und somit eine Authentifizierung gewährleistet. (Selbiges gilt für die Nutzung von eBo?) Zudem hat mich ein Anwalt bei uns darauf hingewiesen, dass er der mitgeteilt bekommen hat, dass das beBPo auch für Anwälte eingerichtet werden kann. So wie ich es verstanden habe ist das beBPo jedoch Behörden und juristischen Personen öffentlichen Rechts vorbehalten. Da würde nach meinem Verständnis ein Anwalt rausfallen. Oder liege ich hier komplett falsch? Ich freue mich auf jede konstruktive Antwort. MfG Candorian
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