hm hier teile ich die Meinung nicht ganz. (habe die Rechnung/Vorgang aber auch nicht vor mir liegen, um dies abschließend zu bewerten) Wie dem von Ihnen o.g. kopierten Text ja zu entnehmen ist: - Vorauszahlung(en)/Abschläge die zum Minus führen - Rechnung grundsätzlich im Plus - negative Artikel-Anzahl müsste explizit ausgewiesen sein (nicht Betrag) Des Weiteren steht direkt im weiteren Verlauf des Textes: In Frankreich kodifiziert man üblicherweise eine Gutschrift, durch die eine Rechnung storniert wird, durch den Typ "Gutschrift". Auf diese Weise stimmen alle Daten der Gutschrift mit denen der stornierten Rechnung überein. Nur die Rechnungsnummer der Gutschrift (die der wie bei Rechnungen chronologisch sein muss), das Datum und die Rechnungsnummer, die durch die Gutschrift storniert wird, werden geändert. Sie müssen ausgefüllt werden (in der PDF-Darstellung und vom Profil BASIC WL in BT-25-Daten). Die Darstellung „Negative Rechnung“ wird verwendet, wenn sie sich aus einer Rechnungskalkulation ergibt, die aufgrund von Storno auf vorangegangene Rechnungen (Voranschläge, Vorauszahlungen, Leergut-, Palettenrückgabe etc.) zu diesem Ergebnis führt. Dies ist jedenfalls die von Chorus Pro verwendete Praxis (Gutschriften, die Rechnungen des Typs 381 stornieren und Annahme negativer Rechnungen, wenn sie aus einer Abrechnungskalkulation aufgrund von Stornierungen resultieren). Lediglich nach den o.g. Ausführungen kommt der Einwand: Es gibt jedoch Länder in Europa, die ausschließlich Negativrechnungen verwenden (auch bei Gutschriften, die lediglich eine Rechnung stornieren) Die dort gemachten Ausführungen sind also allgemeiner Natur und muss evtl. noch für Deutschland (Länderleitlinie?) bzw. von der Finanzverwaltung/DATEV o.ä. konkretisiert (Fallbeispiel ähnlich 7.1.7-7.1.11) werden. Zurück zu #1 der Lieferant hat einen Fehler gemacht, der diesen dringend analysieren sollte.
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