Hallo @marcow, da die Aufbewahrungspflichten mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter übergehen, sollte man sich bei ihm erkundigen, welche Daten in welcher Form zu übergeben sind. Mit ihm ist auch die Kostenübernahme abzustimmen. Es gibt kein Standardprozedere, weil die Insolvenzverwaltungen unterschiedlich organisiert und die Insolvenzfälle sehr verschieden sind (Fortführung oder Verkauf geplant, Gläubigerstruktur, strafrechtliche Aspekte, Zustand der Geschäftsunterlagen, Höhe der Insolvenzmasse etc.). Wenn alle insolvenzbedeutsamen Ermittlungen abgeschlossen und die Ansprüche in der Insolvenztabelle festgehalten wurden, interessiert sich im Regelfall niemand mehr für archivierte Daten vor IE, zumal diese nicht selten in einem katastrophalen Zustand sind. Dies entbindet den Insolvenzverwalter allerdings nicht von seinen Pflichten (Archivierung, Ermittlungen, JAe/StE...), für deren Erfüllung er sich auch externer Dienstleister bedient. Die damit verbundenen Kosten werden aus der Insolvenzmasse gezahlt (sofern vorhanden). Der Insolvenzverwalter entscheidet über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen.
... Mehr anzeigen