Hallo zusammen,
wir rechnen normal immer im Folgemonat ab. Sprich die Lohnabrechnung für Dezember würde am ersten Arbeitstag im Januar erstellt.
Aufgrund Weihnachten und diverser Gegebenheiten, würden wir die Lohnabrechnung für Dezember gerne noch im Dezember erstellen. Wir haben Betriebsurlaub, es gibt also keine Änderungen mehr an Überstunden o. ä. Und damit keine nachträglichen Korrekturen.
Kann ich einen Monat regulär im gleichen Monat abrechnen? Hat das Auswirkungen? Was muss ich beachten? Die Frage mag evtl. offensichtlich sein, aber wir haben bislang keine Erfahrung damit. Nochmal der Hinweis: es ist keine Teilabrechnung oder ähnliches. Ich verschiebe nur den Abrechnungszeitpunkt der Dezembergehälter vom Januar in den Dezember.
Danke für Feedback dazu.
Grüße
Newbie_
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Einfach machen. Es ändert nichts an der Abrechnung. Sie wird genau so wie am 2.1. erstellt.
Nur, wenn die Zahlung auch vorgezogen werden soll und da Automatismen hinter stehen, muss man daran denken.
@pogo Danke, das hilft mir schon weiter.
Bei der Zahlung muss ich nochmal einhaken. Was meinen Sie damit konkret? Die Zahlungsdateien werden zusammen mit der Abrechnung erstellt und automatisch in den Zahlungsverkehr eingespielt. Danach manuell überwiesen. Die Überweisung wird nicht vor eingestellt oder ähnliches.
Dann kann die Abrechnung einfach erstellt werden und die Überweisungen stehen in Zahlungsverkehr bereit.
@Uwe_Lutz Vielen Dank!
Evtl. noch den Punkt "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" unter Einstellungen zum Schätzverfahren überprüfen:
https://help-center.apps.datev.de/documents/9242677
Ist das Häkchen nicht gesetzt, so werden die Beitragsnachweise aus dem Schätzverfahren durch die tatsächlichen Abrechnungswerte ersetzt.
@Newbie_Aufgrund Weihnachten und diverser Gegebenheiten, würden wir die Lohnabrechnung für Dezember gerne noch im Dezember erstellen. Wir haben Betriebsurlaub, es gibt also keine Änderungen mehr an Überstunden o. ä. Und damit keine nachträglichen Korrekturen.
Eine mögliche Korrektur könnte sich ergeben, wenn noch jemand krank wird und die Urlaubsstunden durch Krankheitsstunden zu ersetzten sind. Das sollte sich dann aber nicht mehr auf die Auszahlungsbeträge auswirken.